Geschrieben von Moe76 am 13.01.2015, 17:07 Uhr |
Hausschlüssel abgeben
Der Mann meiner Freundin hat sie betrogen und ist von heute auf morgen ausgezogen. Sie haben 2 Kinder zusammen.
Sie möchte nun nicht das er ohne ihr Wissen in das Haus ( was ihr gehört) geht.
Kann sie die Schlüssel von ihm einfordern?
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von Fru am 13.01.2015, 17:09 Uhr
Selbstverständlich kann sie das....sie sollte allerdings bedenken, das auch er mit Sicherheit Eigentum von sich in dem Haus hat, so einfach wird es also höchstwahrscheinlich nicht sein...
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von LöwenBaby2014 am 13.01.2015, 17:12 Uhr
ob das nun rchtens ist oder nicht wäre mir in der situation wurscht und ich würde auch die schlüssel einbehalten.
wenns um die kinder geht, kann man auch telefonisch alles absprechen.
Löwenbaby
Antwort von Fru am 13.01.2015, 18:04 Uhr
es geht ja nicht um die Situation, sie darf ihm sicher nicht den Zugang zu seinen Sachen verbieten, kann ich mir nicht vorstellen
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von Pamo am 13.01.2015, 18:30 Uhr
Warum tauscht sie nicht einfach das Schloss aus? Falls das nicht geht, wuerde ich die Schluessel einfordern. Die Forderung ist ganz sicher nicht ungesetzlich.
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von MAMAundPAPA2013 am 13.01.2015, 18:41 Uhr
Schloss austauschen mit der Info wann er seine Sachen (unter Aufsicht) holen kann!
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von Soie am 13.01.2015, 20:28 Uhr
Wenn sie auf keinen Fall will das er in das Haus geht, würde ich auch die Schlösser austauschen. Wenn Sie ihn auffordert den Schlüssel abzugeben, könnte er ja immer noch vorher einen Nachschlüssel machen.
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von stella_die_erste am 14.01.2015, 9:22 Uhr
Ein Schloss ist in 5 Minuten ausgetauscht und nicht teuer. Das kann die Freundin sogar selbst machen, wenn sie einen Schraubendreher bedienen kann.
In so einem Fall mit so einem Mann würde ich gar nicht mehr über Schlüssel diskutieren, das Theater kann man sich doch sparen. Selbst schuld, der Gute.
Wenn er irgendwas von seinen Sachen braucht, kann er ja einen Zettel in den Briefkasten werfen und sie kann es ihm vor die Türe stellen. Ist ja nicht so, dass sie es ihm vorenthalten würde.
Das Haus gehört ihr?
Antwort von und am 14.01.2015, 10:04 Uhr
Natürlich kann sie die Schlüssel ihres Hauses einfordern. Ihr Haus. Ihre Schlüssel.
Anders schauts natürlich aus, wenn es irgendwelche Miet-/Untermietverträge zwischen den beiden gibt, die noch nicht aufgelöst sind. Oder wenn er gar noch Miete zahlt.
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von Windpferdchen am 14.01.2015, 11:26 Uhr
Ich schließe mich an: Natürlich wird er keine Lust haben, den Schlüssel zurückzugeben. Deshalb muss sie einfach den Schloss-Zylinder samt Schlüsseln austauschen oder austauschen lassen (Schlüsseldienst). Das ist nix Großes und geht ganz schnell.
LG
Re: Hausschlüssel abgeben
Antwort von Boots2012 am 14.01.2015, 12:34 Uhr
Kostenfaktor ca. 80 Euro für ein ordentliches Schloss und 10 Minuten Zeitfaktor (hab ich selbst durch).
Da würde ich gar nicht groß nachfragen. Soll er den Schlüssel doch als Andenken behalten.
Schriftlich zur Abholung seines Krempels auffordern.
GLG Boots
Re: Das Haus gehört ihr?
Antwort von Moe76 am 14.01.2015, 18:31 Uhr
Der Kredit für das Haus läuft aber noch. Es ist ihr Elternhaus und ihre Eltern haben ein Wohnrecht.