Geschrieben von mamavonhier am 12.09.2009, 0:35 Uhr |
Kennt sich wer mit dem Grenzbebauungsrecht aus?
Wenn ja bitte melden, hab da mal ne Frage.
Danke.
Re: Kennt sich wer mit dem Grenzbebauungsrecht aus?
Antwort von Misty am 12.09.2009, 9:37 Uhr
Kommt wohl auf die Frage an!!!
Her damit
misty
Kennt sich wer mit dem Grenzbebauungsrecht aus?
Antwort von mamavonhier am 12.09.2009, 9:54 Uhr
hey
na dann schiess ich mal los.
wir wollen anbauen. und dann noch eine garage auf grenzbebauung. der bauantrag geht nun auch bald raus.
gestern haben das nun unsere nachbarn erfahren. eigentlich reagierten sie sehr positiv. aber mal abwarten. wir setzen unsere garage an ihrer gemauertes carport. was zu unserer seite hin verklinkert ist. aber wir setzen die garage nicht auf die ganze länge, die haben 8 meter und sind weiter rein gegangen. so das von unserer garage ca 3,50-4 meter verdeckt werden.
können unsere nachbarn gegen stinken? können sie sagen: nein ist nicht?
laut baufirma alles ok, auch das bauamt hat ausgemessen, wir dürfen.
aber ich hatte dieses jahr schon ein wenig streit mti denen, da sie bei ihrem carport mauern, mein garten als paletten abstellplatz genutzt hatten. ohen fragen. aber wir reden wieder gut miteinander.
ich mag nur nicht, wenn die nachher beim bauamt sagen: wir wollen das nicht.... wegen deren geklinkertern seite.... kann da was kommen? oder müssen die mit leben?
Re: Kennt sich wer mit dem Grenzbebauungsrecht aus?
Antwort von mamavonhier am 12.09.2009, 9:56 Uhr
http://www.123recht.net/Anbau-Grenzbebauung-k%C3%B6nnen-Nachbarn-NEIN-sagen-__f176433.html
nimm die unterlagen mit
Antwort von malwinchen am 12.09.2009, 10:06 Uhr
und frage bitte bei der bauleitplanung bei eurem landkreis nach. pauschal kann dir hier keiner genaue aussagen machen, da die bebauungspläne jeder gemeinde unterschiedlich sind. dann gibt es da noch eine menge vorschriften, die je nach bundesland unterschiedlich sein können...
Re: nimm die unterlagen mit
Antwort von Misty am 12.09.2009, 11:22 Uhr
Hallo,
eine generelle Antwort darauf gibts wirklich nicht. Aber wenn der Nachbar die Garage als Grenzbebauung durchbekommen hat und die Seite zum Nachbarn verklinkert ist er doof! An meinem Haus besteht Giebelanbaurecht. Tja die Fassade ist nichtmal gedämmt worden damals!
Also ganz pauschal darfst du wohl so bauen. Das Haus steht schon, sodass alle Grenzabstände eingehalten sind. Eine Garage zählt nicht als Wohnraum.
Warum zum Teufel verklinkert man eine nichtsichtbare Wand einer Garage?????????
misty
"Liebst Du Deinen Mann noch?"
???
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