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Geschrieben von vallie am 28.01.2010, 19:39 Uhr

fsw

*Auf Unterhalt würde ich nicht verzichten,dies steht deinen Kindern zu.Verzichten darf man außerdem darauf gar nicht.*

wo kein kläger, da kein richter. er wird sicher nicht klagen....außerdem ist nicht eindeutig gesagt, ob es sich um kindesunterhalt oder nachehelichen unterhalt handelt.

 
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