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Geschrieben von Franza78 am 18.08.2013, 12:38 Uhr

Erpressung

Hallo, ich werde von meinem Ex erpresst. Wir haben eine gemeinsame Tochter (2) und wir haben uns getrennt, was er nicht akzeptieren will. Ich glaube, er ist richtig krank im Kopf! Er wohnt noch zur Zeit bei uns, hat aber gekündigt und ist kaum da, schläft woanders, wo, weiß ich nicht. Nun ist es so, dass er für das Kind nichts mehr tut und mich erpresst. Er will, dass ich mit ihm schlafe und verspricht dafür, Zeit mit unserer Tochter zu verbringen. Wenn ich mich nicht drauf einlasse, und das habe ich noch nie getan, geht er und lässt das Kind heulend im Wohnzimmer sitzen. Es läuft nur so ab, dass er irgendwann mal nach Hause kommt und mich fragt, ob ich mit ihm intim werde, wenn das Kind schläft - sage ich dann nein, beachtet er sie nicht mehr und geht weg, verlässt die Wohnung. Das Kind bettelt nach dem Vater, aber er bleibt hart. Ich weiß einfach nicht mehr weiter, für normale Gespräche ist er nicht zugänglich. Was würdet ihr machen? Ich hasse diesen Menschen mittlerweile so sehr......

 
31 Antworten:

Das Schloss auswechseln

Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2013, 12:44 Uhr

Mehr fällt mir grad nicht ein.
Entweder schmeißt Du ihn raus oder gehst selbst.

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Re: Erpressung

Antwort von Zero am 18.08.2013, 12:55 Uhr

Wenn er sich noch nicht umgemeldet hat, keine neue Wohnung hat und noch im Vertrag steht, könnte es schwer sein ihn der Wohnung zu verweisen - sollte er eine neue Bude haben und aus dem Vertrag raus sein, wechsel das Haustürschloß aus - verlange die Schlüssel von ihm und such dir, vorallem für das Kind, Familienhilfe, damit sie die Trennung auch verstehen und verkraften kann!

Mit deinem Ex würde ich an deiner Stelle nicht vernünftig reden, sondern Klartext - Anwesenheit des Kindes ausgeschlossen (bei Oma, im Kindergarten/Schule).
Er hat gekündigt, wohnt aber zeitweise noch in der ehelichen Wohnung und "erpresst" dich damit, wenn du nicht mit ihm schlafen solltest, das Kind zu ignorieren.

Hmmm ... mach ihm klar, dass sein Verhalten a), nicht dir weh tut, sondern eurem Kind, b) sein Verhalten das eines Kleinkindes ist und ihr c) getrennt seid und es in dieser Form kein "zusammentreffen" mehr geben wird, denn ihr seit getrennt und du hast keinerlei Interesse mehr an gemeinsamen Intimitäten mit ihm.

Just my 2 Cents ...
Zero

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Re: Erpressung

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:26 Uhr

Wenn das auch seine Wohnung ist kannst du nur abwarten bis er geht bzw. du gehst. Wenn er nur selten da ist dann wirst du ihm mit deinem Nein zum Thema Sex ja schnell los und dann schnappst du dir dein Kind, ihr geht raus und macht euch einen chicen Tag.
In der Trennungszeit werden viele bekloppt... da mutierte hier ein vorher liebevoller Vater zu einem der tat als wären ihm die Kinder schnuppe. Die wissen schon wo es weh tut.

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Re: Erpressung

Antwort von Franza78 am 18.08.2013, 13:33 Uhr

Es ist auch noch seine Wohnung bis zum 1.11.! Schloss auswechseln geht also nicht. Darf ich nicht. Ich sehe immer wieder wie gut es dem Kind tut, wenn er mal da ist - aber ich kann deshalb ja nicht auf seine Forderungen eingehen. Das ist soweit klar. Kann ich ihn anzeigen wegen den Erpressungen? Dann wäre es aber ausgeschlossen, dass er sich überhaupt noch um sie kümmert. Es ist eigentlich mein Ziel, dass er Vater ist! Aber - wenn er schon so zu ihr mir ist - dann sollte mir eigentlich nix daran gelegen sein, oder?

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Re: Erpressung

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:38 Uhr

Auf keinen Fall solltest du drauf eingehen. Wegen Anfrage zum Sex eine Anzeige? Das interessiert doch keine Polizei, es sei denn er nötigt dich dazu, bedroht dich usw.
Sich zur Strafe nicht ums Kind kümmern tut weh ist aber keine Straftat.
Er spielt momentan mit dem was er in der Hand hat und wo er dir weh tun kann. Versuch souverän zu wirken und wenn er spinnt dann nimm das Kind und lenk es ab. Kann gut sein, dass er wieder ganz der liebe Papa ist, wenn er ausgezogen ist, so war es hier.

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Re: Erpressung

Antwort von Pamo am 18.08.2013, 13:40 Uhr

Nein, die Anzeige macht keinen Sinn. Es ist weder eine Straftat, dich zum Sex aufzufordern, noch das Kind zu ignorieren, noch einen Dachschaden zu haben.

Ich würde mir allerdings den Spaß erlauben und sein tolles Angebot das nächste Mal via audio aufzeichnen.

Außerdem eine Karteikarte vorbereiten mit der Info: "Nein, ich geh nicht mit dir ins Bett nur damit du dich deinem eigenen Kind gegenüber nicht wie ein Fiesling verhältst."

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Re: Erpressung

Antwort von Patti1977 am 18.08.2013, 13:46 Uhr

Du kannst nur abwarten und aus dem weg gehen. Es tut dem Kind gut, wenn er sie dann ignoriert??? Durchhalten, Übergangsweise woanders hingehen und notieren, wann er sich kümmert und wann nicht. Anzeigen sinnlos.

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Re: Erpressung

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:47 Uhr

Ich würde (so sehr es mich trifft) auch voll die Coole spielen und ihn verbal ausschalten. Seine Einschüchterung klappt ja nur, weil er meint du bist auf ihn als Papa angewiesen und wirst dafür kuschen.

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PS

Antwort von Pamo am 18.08.2013, 13:50 Uhr

Und wenn er "heim" kommt und seine unmoralischen Angebote macht, dann zeigst du ihm deine vorbereitete Karte.

Oder du erwiderst: "Hihi, Humor hattest du schon immer."

Oder du erwiderst: "Erst 2 Stunden mit dem Kind spielen, dann gibts Sex vom feinsten!" Sieh zu dass er dich nicht über den Tisch zieht und die vollen 2 Stunden spielt. Und hinterher sagst du ihm dass das selbstverständlich ein Scherz deinerseits war, schließlich bist du keine Hure.

Lass deiner Phantasie freien Lauf! Und nichts davon ist gesetzeswidrig.

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Es gibt doch sowas wie "Zuweisung der gemeinsamen Wohnung " ?

Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2013, 13:50 Uhr

Da dürfte die sexuelle Nötigung als was ich das sehe sicherlich ausreichen.
Bis November, wie soll man das ertragen ?

Geh mal zum Anwalt bitte, der wird genauer wissen was möglich ist.

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Re: PS

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:52 Uhr

Wie gemein... der arme Mann hat dann einen Ständer vor lauter Vorfreude und ein breites Grinsen, weil sie sich unterworfen hat und dann gibts nix. Das wäre genau nach meinem Geschmack.

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Re: Es gibt doch sowas wie "Zuweisung der gemeinsamen Wohnung " ?

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:53 Uhr

Er ist nur selten da und was bisher geschrieben wurde war nur seine bescheurte Beischlafbettelei... das ist sicher noch keine Nötigung. Das ziehen andere auch ab und die sind nicht in Trennung und wenn kein Sex dann dumm tun ist nervig aber auch keine Straftat.

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Re: PS

Antwort von Pamo am 18.08.2013, 13:55 Uhr

Naja, mit einer neunschwänzigen Katze kann man auch den Ständer wieder klein kriegen.

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Re: PS

Antwort von Patti1977 am 18.08.2013, 13:55 Uhr

Ein ex von mir hätte mich nach solch einer Nummer vermöbelt. Eher vorsichtig auch wenn es gut klingt. Abweisen ja. Reizen, Nein. Jugendamt mit Frage nach Zuweisung Wohnung, eine Möglichkeit. Montag gleich hin!

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Re: PS

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 13:58 Uhr

DAS ist die Frage... ist das einfach ein Spinner, der cuv ist oder neigt er zu Gewalt.

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Re: PS

Antwort von Pamo am 18.08.2013, 14:00 Uhr

und wenn er so ein potenzieller Verprügler ist, dann bettele ich ganz sicher nicht darum, dass er sich ausgiebig mit dem Kind befasst

wohl eher so einer der nicht einsehen mag, dass er weiterhin einen Mietanteil für eine Wohnung zahlt, deren (Mit-)bewohnerin er nicht besteigen darf

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Re: PS

Antwort von Patti1977 am 18.08.2013, 14:01 Uhr

Im Trennungsfall mit Kind und er ignoriert Kind, wäre ich vorsichtig. Mich interessiert auch: ist er nüchtern? Wie war er bisher? Was sagen Bekannte über seine momentane Art usw.

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Re: PS

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 14:09 Uhr

auf Aussagen anderer würde ich nichts geben...

mir hätte jeder Außenstehender schriftlich gegeben, dass mein Ex in der Trennungszeit normal ist, nicht trinkt und überhaupt ein super netter ist... der aber zu hause völlig daneben war, sich um nichts kümmerte, trank usw.

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Re: Da könnte dann ja vielleicht nach eineinhalb Stunden

Antwort von Franke am 18.08.2013, 14:10 Uhr

rein zufällig Besuch vorbeikommen, zu Kaffee und Kuchen.

;-)

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Re: Da könnte dann ja vielleicht nach eineinhalb Stunden

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 14:11 Uhr

och nö dann bleibt der noch voller Vorfreude auf Beischlaf

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Ich finde das unzumutbar, und würde das prüfen lassen.

Antwort von Sternenschnuppe am 18.08.2013, 14:30 Uhr

Kind ignorieren und Beischlaf fordern um sich ums Kind zu kümmern ?
Ne, da würde ich keine 10 Wochen aushalten und er kann jederzeit in der Türe stehen.

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Re: Ich finde das unzumutbar, und würde das prüfen lassen.

Antwort von mf4 am 18.08.2013, 14:35 Uhr

Ich würde das auch nicht wollen und auch nicht 3 Monate aushalten... deshalb bin ich ja auch ausgezogen, als meine Exen anfingen sie wie Bekloppte zu benehmen. Mich gut um die Kinder kümmern während mich einer seelisch fertig macht hätte ich nicht hinbekommen.

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Re: Ich finde das unzumutbar, und würde das prüfen lassen.

Antwort von Pamo am 18.08.2013, 14:35 Uhr

Ich würde Tag und Nacht meine Schlafzimmertür abschließen. (Und seinen Wohnungsschlüssel bei Gelegenheit ein bisschen beschädigen - ganz aus Versehen)

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Re: Erpressung

Antwort von cystus am 18.08.2013, 15:19 Uhr

geh schnell zu einem analt.

in meinen augen macht er sexuelle belästigung, dass ist strafbar so viel ich weiß.
du willst es ja nicht und er lässt es nicht.

außerdem ist es so nicht zumutbar mit so jemanden weiter zusammen zu wohnen.
vielleciht nimmt er sich seinen sex von dir demnächst auch mal mit gewalt...

ich würde einem anwalt mir suchen, ihn von allem erzählen und mit mir von ihm eine gültige lösung vorzeigen lassen und ich denke es wird eh bald zum sorgerechtsstreit kommen.

das wird evtl der nächste schritt sein, hat im grunde zwar kein interesse an seinem kind, aber weiß wie weh er dir tut, und versucht dann alles um das kind zu sich zu holen oder so...also sicher dich schon mal gut ab!!!- mit jeglich rechtlichen wissen.

lg

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Re: Ich finde das unzumutbar, und würde das prüfen lassen.

Antwort von Strudelteigteilchen am 18.08.2013, 16:25 Uhr

Die Zuweisung der Ehewohnung hat bei mir ein Jahr gedauert. War eine schreckliche Zeit, aber manchmal muß man halt die Zähne zusammenbeißen und durchhalten. Wenn ich hewußt hätte, daß es ein Jahr dauert, hätte ich möglicherweise nicht durchgehalten, aber so nimmt man einen Tag nach dem anderen.

Ausziehen KÖNNTE zu Problemen führen, deswegen habe ich durchhalten müssen. Aber vielleicht kann man einen längeren Urlaub bei der Freundin/den Eltern/wem auch immer einlegen.....

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Leute - es ist keine sexuelle Belästigung, wenn er sie nach Beischlaf fragt

Antwort von Zero am 18.08.2013, 18:25 Uhr

das wäre es, wenn er sie dementsprechend auch anpacken würde.

Das er das Kind da mit reinzieht, indem er es ignoriert ist zwar ein mieses Spiel, dass er da spielt, aber nicht gesetzeswidrig.

Wenn die AP es nicht aushält mit ihm unter einem Dach zu leben, wenn er denn mal da ist, soll sie sich mit ihrem Kind eine eigene Wohnung suchen - der Vertrag ist laut ihr, mit ihrem Partner ja schon gekündigt.

Der Ex kommt dann ohne ihre Erlaubnis nicht in die neue Wohnung - ob er sich dann um das Kind kümmert steht auf einem anderen Blatt - zumindest würde sie ihm diesbezüglich den Wind aus den Segeln nehmen, da er sich nicht mehr auf bekannten Tarrain befindet.

Dann sollte sie zusehen, dass sie Hilfe bezüglich einer Therapie für das Kind bekommt - wenn er die Kleine jetzt schon benutzt um seinen Willen durchzusetzen, braucht sie Hilfe - vorallem aber das Kind um zu verstehen, was da gerade abläuft und ja, ich stimme dem Tonus der anderen zu: Such dir einen Anwalt, Franza.

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Re: Erpressung

Antwort von Nikas am 18.08.2013, 20:00 Uhr

du könntest zu ihm sagen: "ja, es war mist, dass wir jahrelang keinen sex hatten. ich übte macht aus, indem ich ihn dir verweigerte. jetzt versuchst du umgekehrt, macht auszuüben mittels dem kind. aber es ist vorbei. wir sind nicht mehr zusammen. keiner sollte mehr über den anderen macht ausüben oder ihn zu etwas zu zwingen versuchen, was er nicht will. wir haben beide fehler gemacht. aber jetzt gehst du zu weit. das kind hat nichts damit zu tun. ein kind ist kein druckmittel."


du hattest vor einem jahr deine damalige geschichte mit der jahrelang sexlosen beziehung gepostet. deshalb komme ich auf die möglichkeit einer antwort.

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Re: Erpressung

Antwort von Tinai am 19.08.2013, 12:59 Uhr

1. Jugendamt einschalten
2. Schloss auswechseln und ihn vor die Türe setzen.

Lieber einmal eine richtige Trennung für das Kind als seine Machtspiele immer wieder aufs neue auf dem Rücken des Kindes.

Denk an Deine Tochter!

Grüße Tina

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Hey, bist Du......

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.08.2013, 19:14 Uhr

...... die Urlaubsvertretung vom Elefantenhirn? Gut machst Du das

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Re: Erpressung

Antwort von TeaLieber am 20.08.2013, 1:32 Uhr

Aus dem Haus weg! Er soll mit euch nicht wohnen.

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Blind

Antwort von Holzkohle am 20.08.2013, 10:45 Uhr

Du sagst, es tut dem Kind sooo gut, wenn der Vater da ist. DER Vater, der Dich mit der Einforderung von sexuellen Gefälligkeiten dazu bringen möchte, beim Kind zu bleiben. Der Vater, der sein Kind (SEIN KIND!) auf dem Boden heulend sitzen lässt, wenn ihm niemand die Pfeife rubbelt. Ich verstehe (Dich) ehrlich gesagt nicht so richtig...

Geh zum Anwalt, lass Dich dort beraten. Es IST sexuelle Belästigung oder Nötigung. Davon abgesehen würde ich mich mit dem Jugendamt kurzschließen. Der KV möchte NUR Kontakt zum Kind, wenn Du sexuelle Kontakte zu ihm eingehst. Wie soll das später werden, wenn Ihr nicht mehr zusammen wohnt... Und vor allem - wie soll es weitergehen bis November? Ich hätte ja irgendwann mal Angst, dass der Typ mir mal gegen meinen Willen auf den Leib rutscht, dann wäre es nämlich Vergewaltigung.

Je nachdem, wie alt das Kind ist, würde ich mit dem Kind auch ehrlich reden!

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