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Geschrieben von shinead am 06.09.2012, 16:47 Uhr

Danke und kleine Erläuterung zu untern

Wenn der KV gut verdient, steht vielleicht auch Betreuungsunterhalt zur Debatte. Den muss er mindestens 36 Monate zahlen, und zwar maximal bis zur Höhe Deines Einkommens vor der Elternzeit.
Damit wäre das "Loch" in der Kasse während der Elternzeit nicht so groß.

Bezüglich der Wohnung: Eine schöne 2-Zimmer-Wohnung tut es notfalls auch. Die Kinder in ein Zimmer, Du ins Wohnzimmer. 3-Zimmer wären besser, 4-Zimmer optimal, aber was nicht geht, geht halt nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute!
Nachdem, was Du geschrieben hast, ist es die richtige Entscheidung. Auch wenns weh tut.

 
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