Geschrieben von shinead am 06.09.2012, 16:47 Uhr |
Danke und kleine Erläuterung zu untern
Wenn der KV gut verdient, steht vielleicht auch Betreuungsunterhalt zur Debatte. Den muss er mindestens 36 Monate zahlen, und zwar maximal bis zur Höhe Deines Einkommens vor der Elternzeit.
Damit wäre das "Loch" in der Kasse während der Elternzeit nicht so groß.
Bezüglich der Wohnung: Eine schöne 2-Zimmer-Wohnung tut es notfalls auch. Die Kinder in ein Zimmer, Du ins Wohnzimmer. 3-Zimmer wären besser, 4-Zimmer optimal, aber was nicht geht, geht halt nicht.
Ich wünsche Dir viel Glück und alles Gute!
Nachdem, was Du geschrieben hast, ist es die richtige Entscheidung. Auch wenns weh tut.
- Danke und kleine Erläuterung zu untern - sonnenglück 06.09.12, 14:40
- ich schreibe es ja ungern... - kravallie 06.09.12, 15:06
- Re: Danke und kleine Erläuterung zu untern - shinead 06.09.12, 16:47
- Re: Danke und kleine Erläuterung zu untern - Pamo 07.09.12, 9:51
Was denkt ihr? Ehrliche Meinungen erwünscht.
Schwanger mit Wunschkind, aber Partner ist nur gemein zu mir
Sex ja aber zu wenig.....
"Spielzimmer" für denn Mann?
Sex & Schwangerschaft
Würde es Euch schwerfallen...
Stocksauer - das Sportfest heute vormittag!
Nachtrag - Island-Bilder
Ich sag mal Danke