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Geschrieben von vallie am 23.07.2010, 17:00 Uhr

Also doch

wenn sie gemeinsames sorgerecht haben, hat er einige rechte, zb kann er den wegzug des kindes untersagen.
wenn sie das alleinige sorgerecht hat, davon gehe ich jetzt mal aus, dann haben sowohl vater als auch kind ein umgangsrecht.
sind sich die eltern über art und umfang des umgangs nicht einig, kann das jugendamt eingschaltet werden. oder das gericht.

die mädels brauchen dir nicht leidtun, sie soll froh sein, wenn sie den vogel los ist.

 
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