Geschrieben von keks10 am 14.01.2008, 13:55 Uhr |
ABR...brauche Infos.......
hallo, brauche Infos zum ABR, wer kann mir helfen....?
(Aufenthaltsbestimmungsrecht)
sollen wir das jetzt alles runterleiern?
Antwort von annikala am 14.01.2008, 14:05 Uhr
frag das Jugendamt, mit sowenig Infos....
Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von mami3jungs am 14.01.2008, 14:11 Uhr
Hi,
ABR hat im Regelfall die Mutter bzw. dei Eltern.Sollte das ABR aberkannt worden sein und beim Jugendamt liegen,dann hat das Jugendamt das Recht zu bestimmen wo sich das Kind aufhalten darf und wo nicht.Wenn das ABR beim Jugendamt ist,haben die jederzeit die Berechtigung,ohne Richterlichen Beschluss(seit dem 1.1.08) das Kind in Obhut zu nehmen,ohne jegliche Begründung.Hoffe dir geholfen zu haben
LG
Steffi
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von keks10 am 14.01.2008, 14:24 Uhr
Hallo, danke für die Info....liege in Scheidung, warte nun auf die Versorgungsausgleichsformulare....da ich wegziehen möchte, (evt. auswandern)...möchte ich gern das alleinige Sorgerecht u. das alleinige ABR, da mein Ex kaum zustimmt, das ich 50 km wegziehen werde. Stimmt das, wenn beide Elternteile das gem. Sorgerecht haben, der andere Elternteil zustimmen muß, wenn ich über 50 km wegziehe...???
Wann muß ich den Antrag auf ABR stellen, bei 1. Scheidungstermin oder noch vor dem 1. Scheidungstermin...?
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von mami3jungs am 14.01.2008, 14:32 Uhr
das ABR bekommt der Elternteil bei dem das Kind lebt,also in deinem Fall DU.Dein Ex muss NICHT zustimmen,wo würden wir denn da hin kommen?!Wenn dein Ex allerdings auch das ABR haben will kann es passieren dass ihm das übertragen wird,vorraussetzung dafür muss aber sein dass eine Kindeswohlgefährdung bei dir zu erwarten sei!Will dein Ex denn das Sorgerecht haben?Auch wenn du weg ziehen würdest,hätte er ja jederzeit anspruch auf Besuchszeiten etc. das heisst du wirst ihm,wenn er will,Besuchszeiten zugestehen müssen.Ich weiss ja nicht wie es bei euch aussieht,aber gibt es eventuell die Sorge dass dein Ex dir das Sorgerecht entziehen will? Das wäre nämlich sehr von bedeutung bei der Scheidung.
LG
Steffi
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von keks10 am 14.01.2008, 14:41 Uhr
Hallo steffi, danke für die Infos. Das Kind lebt bei mir. Frage: z.Bsp. ich bekomme bei der Scheidung das ABR, u. wenn meinem Ex das ABR übertragen wird, d.h. wir haben es dann beide, kann er mir dann Schwierigkeiten machen, wenn ich wegziehe...??? Ja, telefonisch sagte mir mein Ex, er möchte auch das gem. Sorgerecht haben, aber ich möchte das Alleinige SR.
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von mami3jungs am 14.01.2008, 14:52 Uhr
Du hast eine E-Mail bekommen
LG
mama3 was schreibst du da für ein Mist?
Antwort von annikala am 14.01.2008, 14:59 Uhr
annika
Du bekommst kein alleiniges Sorgerecht
Antwort von annikala am 14.01.2008, 15:01 Uhr
fakt ist
1) muss dein mann beim Umzug zustimmen
ABR heisst nicht alleiniges Sorgerecht und das bekommst du nur in Sonderfällen (zb. Kindesentführung ist kein Sonderfall.....dein Mann müsste schon zustimmen)
2) ins Ausland ziehen auch dafür...Unterschrift des Vaters
3) dein Mann kann bei Gericht beantragen, dass er ebenso ABR haben möchte.....
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von +emfut+ am 14.01.2008, 15:01 Uhr
Standardmäßig bekommen bei einer Scheidung BEIDE das ABR und das SR. Das ABR ist ein TEIL des SR und wird nur auf Antrag davon abgetrennt.
Auch, wenn Du das ABR hast, aber Ihr noch zusammen das SR habt, kann der Ex einen Wegzug widersprechen. Nicht DEINEM Wegzug, aber dem der Kinder. Dann muß er aber auch Alternativen bieten, also z.B., daß die Kinder bei ihm wohnen und versorgt werden können.
Wenn Du "ohne Not" weit wegziehst, können Dir die Kosten für den Umgang aufgebrummt werden, selbst wenn der Ex dann dem Umzug zustimmt (oder er macht es zu einer Bedingung für seine Zustimmung, was ein guter Anwalt ihm evtl. raten wird). Das heißt, daß Du die Kinder alle 2 Wochen zum WE bei ihm bringen mußt und das auch bezahlen mußt. Bei einer sehr weiten Entfernung (Auswanderung z.B.) stehen ihm meistens die halben Ferien zu, den Flug der Kinder zu ihm zahlst dann Du.
Die Kostenübernahme des Umgangs kann übrigens auch so vom Richter entschieden werden, wenn Du das alleinige SR hast. Denn der Umgang ist vom SR unabhängig.
In allen Fällen wird berücksichtigt werden, wie der Kontakt zwischen Kindern und Vater bisher war.
Wenn es bisher einen regelmäßigen und positiven Umgang gab, wird es für Dich unmöglich sein, das ASR zu bekommen. Das SR wird im Grund nur bei ganz wichtigen Gründen wie Drogen, Vernachlässigung, Prügel etc. entzogen.
Die Kinder haben ein Recht auf Mutter UND Vater. Du kannst ihnen als Mutter die Mutter nehmen, denn da steht Dein Recht auf Selbstbestimmung vor dem Recht der Kinder auf Umgang mit Dir. Den Vater kann ihnen nur der Vater selber nehmen. (Ausnahmen sind Kindeswohlgefährdungen, siehe oben.)
Gruß,
Elisabeth.
Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von vallie am 14.01.2008, 15:10 Uhr
du hast doch schon im ae soviele infos bekommen. das ist etwa eine woche her. meinst du, es hat sich was geändert????
@annikala
Antwort von mami3jungs am 14.01.2008, 15:12 Uhr
Seit dem 1.1.2008 gelten NEUE regelungen was das SR und das ABR angeht!!!! Informiere dich mal!!!!!!!!!!
@mama3jungs Re: ABR...brauche Infos.......
Antwort von keks10 am 14.01.2008, 15:23 Uhr
hallo, sorry, kannst du mir bitte nochmal die email an die richtige addy schicken...danke !!!!!
das wär ganz lieb !
nicht schlecht...in einem Partnerschaftsforum zu erfragen, wie das denn mit ABR
Antwort von 32+4 am 14.01.2008, 16:36 Uhr
und Co auf sich hat und ob man mit den Kids einfach mal so auswandern kann;-)
Falsches Forum? oder...
ansonsten empfehle ich Dir dringend die Antworten von Annikala und +emfut+ durchzulesen, verinnerlichen und vor allem zu verstehen.
Meine Scheidung ist zwar schon ein paar Jahre her,
Antwort von cata am 14.01.2008, 20:17 Uhr
und damals galt ja auch schon gemeinsames Sorgerecht, aber ich bestand vor Gericht immer auf das alleinige und habe das auch durchgesetzt. Schliesslich musste der Richter zu meinen Gunsten entscheiden, weil ich mich geweigert habe mit meinem Ex auch nur zu reden geschweige denn zu verhandeln. Gemeinsames Sorgerecht setzt ja in gewisser Weise die Zusammenarbeit der Eltern voraus, da dies bei uns nicht gegeben war, musste der Richter irgendwann entscheiden. Das Kind lebte ja schon drei Jahre lang bei mir, 500km weit weg vom Vater, was sollte er da machen. So habe ich das alleinige Sorgerecht erhalten und haette mich auch auf keinen Kompromiss eingelassen. Das funktioniert bestimmt heut noch genauso wie vor 8 oder 9 Jahren.
Cata
Weiß nicht mehr weiter :-(...
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