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Geschrieben von amamale am 02.02.2011, 15:00 Uhr

Erziehungsurlaub bei geringem Geschwisterabstand

Habe wegen dem gleichen Thema letztens (im Dezember) bei der Hotline vom Ministerium für Familie, Frauen, usw (das von K. Schröder) angerufen. www.bmfsfj.de Tel.: 0180/1907050

Bei mir ist es ähnlich (allerdings nur 10 Monate Überschneidung) und die Auskunft war, dass erstmal die erste Erziehungszeit zu Ende läuft - also bis zum 3.Geburtstag des ersten Kindes. Dann kannst du wieder neue Erziehungszeit beantragen, 7 Wochen vorher muss man das wohl tun. Das geht regulär "nur" bis zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes. Die "Restzeit" ist wohl eine Sache, die der Arbeitgeber genehmigen kann, aber nicht muss.

Gruß

 
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