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Erziehungsurlaub bei geringem Geschwisterabstand

Thema: Erziehungsurlaub bei geringem Geschwisterabstand

Hallo, ich habe einmal eine Frage, vielleicht weiß das ja einer von euch. Bei Geburt meiner Tochter habe ich 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nach 1 1/2 Jahren ist ihr Bruder zur Welt gekommen. Habe dann wieder 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Nun hab ich ja von der Großen quasi "nur" 1 1/2 Jahre genutzt. Ich habe irgendwo gehört das man die restlichen 1 3/4 (nicht genutzten) Jahre so zusagen nach den 3 Jahren vom 2. Kind anhängen kann. Mein Arbeitgeber sagt davon weiß er nix und geht net. Weiß einer von euch da was?? Oder vielleicht wo ich darüber etwas finde oder wer da Ansprechpartner für so was is?? Vielen Dank schon einmal.

von Babsera am 02.02.2011, 14:42



Antwort auf Beitrag von Babsera

Habe wegen dem gleichen Thema letztens (im Dezember) bei der Hotline vom Ministerium für Familie, Frauen, usw (das von K. Schröder) angerufen. www.bmfsfj.de Tel.: 0180/1907050 Bei mir ist es ähnlich (allerdings nur 10 Monate Überschneidung) und die Auskunft war, dass erstmal die erste Erziehungszeit zu Ende läuft - also bis zum 3.Geburtstag des ersten Kindes. Dann kannst du wieder neue Erziehungszeit beantragen, 7 Wochen vorher muss man das wohl tun. Das geht regulär "nur" bis zum 3. Geburtstag des zweiten Kindes. Die "Restzeit" ist wohl eine Sache, die der Arbeitgeber genehmigen kann, aber nicht muss. Gruß

von amamale am 02.02.2011, 15:00