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Geschrieben von Locken-Rocken am 16.04.2015, 13:44 Uhr

Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Na du kennst dich ja aus. Hut ab...

https://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Sozialreferat/jugendamt/Kinderbeauftragte/Ombudstelle/aufsichtspflicht/Elterliche%20Aufsichtspflicht.pdf

Schau mal auf Seite 7..,

Es ist so wie ich es geschrieben habe. Ich hafte nur wenn mir die Aufsichtspflicht von anderen Eltern explizit übertragen wurde.

Es ist ja wohl totaler Schwachsinn, dass ich hafte wenn in meiner Abwesenheit ein Kind in meinem Garten zu Schaden kommt, von dem ich nicht mal wusste, dass es dort spielt. Eltern haften für ihre Kinder. Ich kann mein Kind ja nicht aus dem Haus schicken a la : Nach mir die Sinnflut. Wo kämen wir denn da hin....

 
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