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Geschrieben von Locken-Rocken am 15.04.2015, 18:46 Uhr

Aufsichtspflicht Nachbarskinder?

Also rechtlich gesehen hast du in erster Linie die Aufsichtspflicht für DEIN Kind. Für die anderen Kinder haften deren Eltern. Die Aufsichtspflicht geht nur auf dich über wenn du diese von den anderen Eltern übertragen bekommst und dann, glaube ich, auch nur wenn man das öfters macht, sprich fremde Kinder regelmäßig betreut. Den Spruch " Eltern haften für IHRE Kinder" kennt sicherlich jeder.

Im Zweifelsfall muss man das sicherlich individuell entscheiden.

 
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