Kinderwunschbehandlung

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von Honey58  am 18.11.2014, 9:46 Uhr

Glücklich & Wütend auf die Kiwukl

Nee, das ist so nicht korrekt. Wenn in dem "Hauptvertrag" auf die Zusatzkosten hingewiesen wurde und man sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Blastotransfer entschieden hat (auch wenn im Ursprungsvertrag erstmal kein "Kreuz" gesetzt" wurde), dann dürfen die Kosten auch in Rechnung gestellt werden. Alleine, dass der Transfer stattgefunden hat, beweist doch, dass der Patient mit der Behandlung einverstanden war.

 
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