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Geschrieben von Fire87 am 10.02.2012, 12:52 Uhr

KiWU Praxis= Selbstzahler?

Hallo ihr, ich hab mal ne Frage. Fru meinte zu mir wenn man 24 Jahre alt ist ist man Selbstzahler in einer KiWu Praxis. Stimmt das? Und was heißt das genau? Würd das schon gerne wissen weil mein FA mich nach diesem Zyklus wenn er erfolglos bleiben sollte, da hin schicken möchte..

 
3 Antworten:

Re: KiWU Praxis= Selbstzahler?

Antwort von Fru am 10.02.2012, 15:27 Uhr

Ne stimmt nicht...die lügt.... *rolleyes*

Verheiratet sein muß man auch noch....

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Re: KiWU Praxis= Selbstzahler?

Antwort von Fru am 10.02.2012, 15:29 Uhr

Sehr geehrte Patienten,
der Gesetzgeber hat mit dem Gesundheitssystem-Modernisierungs-Gesetz (GMG) die Bedingungen für gesetzlich Versicherte geändert, wenn diese eine Kinderwunschbehandlung unter Anwendung der Methoden der Insemination (IUI), der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder der Intrazyplasmatischen Spermiuninjektion (ICSI) benötigen.


Mit Start des GMG am 01. Januar 2004 tragen die zuständigen gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nur noch 50 % der Kosten für die ärztlichen Behandlungsmaßnahmen, die Medikamente und den sogenannten 'Sprechstunden-Bedarf'. Die übrigen Kosten entfallen auf das Patienpaar und sind von diesem zu bezahlen. Der Gesetzgeber hält einen solchen Eigenanteil für zumutbar.


Die Zahl der Behandlungszyklen, für die die gesetzliche Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt, ist begrenzt. So übernimmt sie anteilig die Kosten für maximal:
- 8 Inseminationszyklen ohne hormonelle Stimulation
- 3 Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation
- 3 IVF- oder ICSI-Behandlungszyklen.


Nach der Geburt eines Kindes entsteht ein neuer Anspruch auf eine anteilige Kostenbeteiligung. Darüber hinaus gehende Ansprüche werden zur Zeit kontrovers diskutiert. Nach Auskunft von im Sozialrecht erfahrenen Juristen besteht bereits ein erneuter Anspruch, sobald eine sogenennte 'klinische Schwangerschaft' eingetreten ist, diese jedoch als Fehlgeburt oder Eileiterschwangerschaft geendet ist. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte.
Die anteilige Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist desweiteren an bestimmte Bedingungen geknüpft. Diese sind wie folgt:


- das Kinderwunschpaar muß miteinander verheiratet sein
- beide Partner müssen 25 Jahre und älter sein
- beide Partner müssen HIV-negativ sein
- es muss ein von der Krankenkasse genehmigter Behandlungsplan vorliegen
- es müssen spezielle Beratungen des Kinderwunschpaares vor IUI-, IVF- oder
ICSI- Behandlungsbeginn durchgeführt worden sein.


Bitte beachten Sie, dass der Anspruch auf eine anteilige Kostenübernahme mit dem 40. Geburtstag der Ehefrau oder dem 50.Geburtstag des Ehepartners endet. Entscheidend ist das Alter am
1. Zyklustag, am 1. Stimulationstag oder dem 1. Tag der sogenannten 'Down Regulation'. Nach einer Sterilisation ist eine Kostenübernahme nur in Ausnahmefällen nach gesondertem Antrag und medizinischer Begutachtung möglich. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an Ihre behandelnden Ärzte.

Behandlungsplan
Gemäß o.g. Beschreibung ist der Arzt gefordert, einen detaillierten Behandlungsplan zu erstellen. Dieser beeinhaltet Angaben zu den festgestellten Ursachen der ungewollten Kinderlosigkeit, zu den einzuleitenden Behandlungsmaßnahmen und zu den geschätzten Gesamtkosten der Therapie. Für beide Partner sind gemäß Vorgaben getrennte Behandlungspläne zu erstellen. Diese werden Ihnen vom behandelnden Arzt ausgehändigt und sind der zuständigen Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Behandlung selbst kann erst beginnen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und der genehmigte Behandlungsplan vorliegt.
Sie werden in dem Behandlungsplan die geschätzte Kosten sehen, von denen 50 % als Eigenanteil von Ihnen selbst gezahlt werden müssen. Bedenken Sie bitte, dass der behandelnde Arzt nur eine ungefähre Schätzung der zu erwartenden Kosten vornehmen kann. Individuell auf Sie abgestimmt können somit weniger oder mehr Behandlungskosten entstehen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.

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Re: KiWU Praxis= Selbstzahler?

Antwort von suxsu am 10.02.2012, 20:16 Uhr

danke für die info!

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