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Geschrieben von DK-Ursel am 08.04.2017, 15:03 Uhr

Verhaltens-Vertrag und öffentliche Beurteilung

Zumindest kann Du das thematisieren, wen Du Deiner Tochter den Stuhlkreis sowohl als Kritiker als auch Betroffene ersparen willst.
Dann wird ein guter KIGA ja wohl eine Begründung erbitten,wieso Du sie erst später bringst - und DANN würde ich das durchaus sehr offen ansprechen, mit allen Negativpunkten.
denn selbst wenn es positive Punkte geben soltle, so muß man sich ja die Frage stellen (und gefallen lassen), ob die die negativen ausgleichen oder sogar rechtfertigen.

Gruß Ursel, DK

 
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