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Geschrieben von Fuchsina am 12.05.2014, 21:33 Uhr

Rechtsanspruch ist schon klar, aber....

Sie können DIch nicht einfach so an die anderen Ende der Stadt "jagen". DAS ist so nicht möglich. Es gibt einige an Rechtssprechung - vordergründig aus Rheinland Pfalz - das besagt, dass die Entfernung angemessen sein muss - sprich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in einer angemessen Zeit zu bewältigen. Auch darf der Kindergarten z.B. NICHT in die zur Arbeitstelle gegengesetzte Richtung liegen.

Lass Dich nicht abwimmeln und nerve sie so lange, bis sie Dir eine angemessen Lösung anbieten! Deswegen ist der Rechtsanspruch ja da.

 
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