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Geschrieben von Ina_84 am 05.10.2014, 20:23 Uhr

Nachtrag

Meine Einstellung entspricht der gültigen Rechtslage und nicht meinen individuellen Erwartungen (die je nach Kulturkreis stark variieren und nie repräsentativ sein können – Bsp. Selbstjustiz, Fehden).

Ich stehle mich nicht aus meiner Verantwortung, definiere sie nur anders als du.
Ich bin (ganz grundsätzlich) nicht für das Handeln meiner Kinder verantwortlich und mache andere Eltern auch (ganz grundsätzlich) nicht für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich.
Das hat auch nichts mit Egoismus zu tun, sondern damit, dass ich meine Kinder als eigenständige, selbstverantwortliche (im Rahmen ihrer Möglichkeiten) Menschen sehe. Wie sollen sie mündige Bürger werden, wenn ich die Verantwortung für ihre Taten übernehme?
Ich stehe selbstverständlich für meine Fehler ein, aber die Fehler meiner Kinder sind idR nicht die meinigen (Ausnahme: fehlende Aufsicht oder Information).

Auch wenn du mir Unfälle wünschst, ich wünsche dir keine!
Und falls es mich doch treffen sollte, dann haben wir - wie geschrieben - den Versicherungsausfall des Schädigenden mitversichert – hätte die Oma ja auch machen können…

 
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