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von DecafLofat  am 02.10.2014, 13:45 Uhr

Kind hat einen Schaden...

natürlich hat man die aufsichtspflicht IMEMR verletzt wenn man gefragt wird (das bitte alle mal als tip im oberstübchen abspeichern...) also nie der versicherung sagen, wir haben dauernd aufgepasst aber dennoch ist etwas passiert - das befreit die versicherer i d R nämlich von der leistungspflicht. also ruhig immer zugeben man habe die aufsichtspflicht verletzt, dann erst fangen die an nen fall weiter zu prüfen (ich bin versicerungsfachwirtin...)
punkt 2, ja, einige haben die altersgrenzen bei deliktunfähigen kindern. das ist blöd. in dem fall kann der geschädigte mal schauen ob er in seiner eigenen privathaftpflichtversicherung eine sogenannte ausfalldeckung hat (das ist bei neueren verträgen eigentlich üblich...) d h derjenige der ihn geschädigt hat kann aus welchen gründen auch immer nicht belangt werden und in diesem fall greift dann die versicherung des geschädigten selbst (gerade bei eine summe von 500 EUR sehe ich da eingentlich auch keine diskussion... nachteile hat er zumindest bei dieser summe für seinen vertrag nicht zu befürchten)
wenn das alles nicht greift, ja dann würde ich wohl als eltern des kindes auch ins sparsackerl greifen udn die 500 EUR rüberschieben.

 
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