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Geschrieben von Johanna3 am 04.02.2016, 19:29 Uhr

kitaplatz

Du hast zwar einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, jedoch ist deine Wahlmöglichkeit eingeschränkt. Dir darf auch eine entferntere Kita zugewiesen werden. Lass dir Versprechungen bezüglich eines Platzes unbedingt schriftlich geben. Allerdings ist man auch damit nicht hundertprozentig sicher, da teilweise Gruppen geschlossen werden müssen, wenn dem Träger das Personal ausgeht.

 
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