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von DecafLofat  am 04.12.2014, 20:42 Uhr

Kerzen im KiGa (unbeaufsichtigt) Rechtsgrundlage Hessen?

"Falls hier jemand ne Idee hat: Gerne her damit!"

Kerzen auspusten, rausnehmen, einstecken, jeden tag aufs neue. irgendwann werden sie es kapieren. das "dürften" sie selbst ohne kinder in der einrichtung nicht, auch nicht in büros, praxen, etc., und dann noch unbeaufsichtigt. branschutzbestimmungen. zur not beim träger anfragen und diesen bitten die belegschaft der Kita auf die geltenden brandschutzbestimmungen hinzuweisen.

 
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