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Geschrieben von mama2010 am 07.11.2013, 23:42 Uhr

Kein kitaplatz sicher obwohl

hallo,

mein sohn schon dort in die kita geht.klappt es fuer meine tochter juli 2012 geboren nicht fuer sommer 2014.schon ein problem moechte da ne ausbildung anfangen.und kann mich nur mit sicheren kitaplatz bewerben.sonst bringts nix falls ne zusage kommt.
ich frage die leiterin jeden monat.nix klappt.
was kann man da noch machen ?
in anderen kitas steht sie auch auf der warteliste wird aber nix :(

lg

 
36 Antworten:

Re: Kein kitaplatz sicher obwohl

Antwort von Olga84 am 08.11.2013, 7:17 Uhr

Hallo, ist bei uns genau so. Meine Tochter geht schon seit Sommer 2011 in den KiTa, mein Sohn wurde dieses Jahr 2 Jahre im Juli und trotzdem haben wir Absage bekommen, trotz Geschwisterbonus (haben ihn mit 4 Monaten angemeldet und es hieß immer, er hat gute Chancen, weil seine Schwester schon da ist, tja.) Nach langem hin und her mit Jugendamt, haben die uns eine Tagesmutter vorgeschlagen. Und was soll ich sagen, er geht seit Anfang September für 20 Std. die Woche dahin und wir sind sehr zufrieden, sogar besser wie mit KiTa. Und wir müssen nur einen Elternbeitrag zahlen, weil wir ja für unsere Tochter schon vollen Betrag zahlen. Windeln und Essen sind bei Tagesmutter schon im Betrag drine. Falls du Fragen hast zu den Beiträgen oder sonstige, kannst dich gerne melden.

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Re: Kein kitaplatz sicher obwohl

Antwort von Itzy am 08.11.2013, 10:53 Uhr

bei uns hier im kreis ist es so, das dir der platz erst zugesagt werden DARF wenn das durch die budgetplanung des Jugendamtes mit dem haushaltsausschuss des kreises durch ist. such dir alternativ ne tamu,
geschwisterkinder haben aber vorrang und arbeitsplatzsuche und sicherung bzw. ausbildung auch. von daher denke ich das klappt.

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Re: Kein kitaplatz sicher obwohl

Antwort von Fuchsina am 08.11.2013, 12:04 Uhr

Hauen Ihnen den Rechtsanspruch um den Ohren und zwar in einer bestimmter Tonlage! Mit "ihnen" meine ich allerdings nicht die Kitaleitung, sondern die in Deinem Bundesland für Tagespflege zuständige Stelle - meist die Jugendämter.

Rufe dort an, fordere einen Platz und zwar JETZT. Kommt auch dort die Antwort "keinen Platz da", dann setze einen Schreiben auf mit folgenden Inhalt:
- Auffoderung Dir einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen bis Datum xx
- Wenn Du bis xy (am Besten Datum 3-4 Monate vor Ablauf obigen Frist) keinen postiven Bescheid bekommst wirst Du den Rechtsanspruch gerichtlich geltend machen
-zitiere dabei am Besten noch § 24 Abs 2 Satz 1 SGB VIII

Wenn der positive Bescheid tatsächlich ausbleibt, denn gehe wirlich zum Anwalt und lasse die zuständige Stelle anwaltlich anmahnen. Du kannst hierfür eventuell einen Beratungsschein holen, so dass Du nur Teil der Kosten übernehmen musst.

Lass Dich nicht abwimmeln!! Ich bekomme echt das grosse Kotzen, wenn immer noch die Ausrede kommt "kein Platz" obwohl seit August einen Rechtsanspruch gibt.

Am Besten fang schon jetzt aber an, alternative Lösungen wie private Kitas zu suchen. Wenn alle Stricke reissen, kann Dein Kind dorthin und Du kannst die Mehrkosten einklagen.

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der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Antwort von Jeckyll am 08.11.2013, 12:29 Uhr

Denn der Anspruch besteht nur auf eine Öffnungszeit von 20-25 std in der Woche. Wenn sie also zum ja geht und auf einen Platz besteht (was ihr gutes Recht ist) dann bekommt sie einen Platz mit geringer Öffnungszeit, was ihr in der. Ausbildungsuche mal gar nichts bringt und verliert so womöglich den Platz auf der Warteliste in der GanztagsEinrichtung

Jeckyll

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Re: der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Antwort von mama2010 am 08.11.2013, 15:24 Uhr

Danke für eure tipps.
Es ist sehr schwer aich in.den anderen kitas erfolg zuhaben die in der Nähe sind. Finde es auch nicht fair.es ist ein Kampf das einer zusagt bzw die Leiterin meines Sohnes. Muss Montag noch zwei Kitas befragen sonst der Leiterin meines Sohnes auf den keks gehn.anders geht es nicht.muss nun bis juli 2014 da klappen egal wie.

Lg

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Jugendamt!

Antwort von Steffi528 am 08.11.2013, 17:52 Uhr

Da würde ich den Druck ansetzen, die müssen die Plätze zur Verfügung stellen und ob die 20-25 Stunden gehalten werden können, ist fraglich, immerhin ist der Bedarf größer.

ABER: Eine Klage sollte gut von einen Fachanwalt vorbereitet werden, es gibt da tatsächlich einiges an Schlupflöcher

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Re: der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Antwort von Johanna3 am 08.11.2013, 20:39 Uhr

Hallo!

Außerdem wäre die rein gesetzliche Verpflichtung bereits erfüllt, wenn man einen reinen Nachmittagsplatz zur Verfügung stellen würde.

Dazu kann einem ein Platz in einer Kita (oder einem Kitacontainer) zugewiesen werden, in dem mittelmäßiges Personal auf kleinsten Raum viele Kinder betreut. Und das nach einem Konzept, welches man selbst vielleicht nicht befürwortet. (Man soll ja "froh sein überhaupt einen Platz bekommen zu haben")!

Freundliche Grüße

Johanna

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Re: der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Antwort von kati1976 am 09.11.2013, 7:09 Uhr

Es gibt zwar einen Rechtsanspruch, aber wie durchsetzen wenn es keinen Platz gibt?

Es wird von der Politik was beschlossen, was sich toll anhört, es wird aber nicht genug Geld bereit gestellt um Kitas auszubauen und Erzieher einzustellen

Hier wurden die Gelder sogar gekürzt.

Was sollen die Kitas machen? Bzw Jugendamt

An die AP. Klar ist es wichtig das du einen Platz bekommst, aber wenn du Pech hast und klagst kannst du einen Platz am anderen Ende der Stadt bekommen.

Ich würde zum Jugendamt und nach Alternativen Fragen, Tagesmutter bis ein Platz frei wird

Hier bekommen nur Eltern die arbeiten einen ganztagsplatz von 10 Stunden, müssen Arbeitsvertrag vorlegen

Alle die nicht arbeiten, 6 Stunden, kann man aber sofort zum ganztagsplatz ändern wenn man arbeiten geht

Wir haben hier aber trotz wenig Geld keine platzprobleme

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FALSCH!!

Antwort von Fuchsina am 09.11.2013, 23:47 Uhr

Ganz falsch!!

Im Gesetz steht explizit NICHT; dass nur 20 bis 25 Stunden Unterbringung angeboten werden müssen sondern dass es BEDARFSGERECHT sein muss! Sprich einer Vollzeit arbeitenden Mutter kann gerade NICHT mit einem Halbtagsplatz "abgespeist" werden.

Auch ist es FALSCH, dass die Einrichtung am anderen Ende der Stadt sein darf. Auch hier gibt es - aus Rheinland Pfalz - z.B. klar formulierte Urteile dazu.

Bitte informiert Euch, bevor Ihr den Rechtsanspruch "madig" macht, bzw. behauptet es würde nichts bringen. Die AP muss hier ganz klar den Rechtsanspruch geltend machen!!

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Auch falsch!!

Antwort von Fuchsina am 09.11.2013, 23:50 Uhr

Siehe unten!

Soo einfach kommen die Gemeinden aus dem Rechtsanspruch "nicht" raus.

Ehrlich ich kann es langsam nicht mehr hören, wenn hier und anderswo ständig behauptet wird, der Rechtsanspruch würde sowieso nichts bringen. Natürlich bringt es nichts, wenn man ihm nicht geltend macht!

Aber es bringt druchaus was, wenn man es geltend macht. Mich macht es wütend, dass nun endlich ein Schritt Richtung Vereinbarkeit von Familie und Beruf getan wurde, die Gemeinden erfüllen dies jedoch wissentlich und willentlich nicht (obwohl sie hierzu seit 22007(!) Zeit gehabt hätten) und dann wird den Leuten auch noch ausgeredet sich darauf zu berufen, weil es angeblich nichts bringen würde (und dies abgeleitet aus Halbwissen).

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Re: der Rechtsanspruch bringt in diesem fall gar nichts

Antwort von Fuchsina am 09.11.2013, 23:54 Uhr

Auch das mit dem Geld stimmt so nicht, bzw. es ist nicht so einfach.

Das Gesetz wurde 2007 (!!) verabschiedet, d.h. die Gemeinden hatten 6Jahre Zeit dafür zu sorgen, dass sie genug Kapazitäten schaffen um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Manche haben es einfach ausgesessen und darauf gehofft, dass es doch nicht kommt und jetzt wird Eltern rotzfrech ins Gesicht gesagt, den Rechtsanspruch interessiere sie nicht und man soll ruhig klagen. Wenn man dann nicht klagt, dann kommen sie genauso wieder mit diesem Verhalten durch.

Auch ist es so, dass das Geld, dass Bund und Länder für den Ausbau bereit stellen teils nicht zu 100% abgerufen wurde. So viel zum "fehlenden Geld".

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2007 soll es natürlich heissen, sorry..

Antwort von Fuchsina am 09.11.2013, 23:55 Uhr

o.T.

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Wo zaubern Kommunen die Plätze her?

Antwort von Oceansongs am 10.11.2013, 9:12 Uhr

Anspruch hin, Anspruch her. In unsere Stadt sind alle Kitas brechend voll. Dazu sind es viele evangelische und katholische Kitas die sich bei solchen Sachen raus halten und da nicht mitmachen müssen. Und in unsere Stadt sind die in Mehrheit, d.h. wenige städtische. Wie soll da das JA helfen?

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Irrtum!

Antwort von Johanna3 am 10.11.2013, 12:40 Uhr

Hallo!

Einer Mutter die eine Ausbildung anfangen MÖCHTE, steht nicht automatisch ein Ganztagsplatz für ihr Kind zur Verfügung. Dafür müsste sie den Ausbildungsplatz sicher haben und dies auch nachweisen können. Wenn ich oben richtig gelesen habe, ist das bei der TE nicht der Fall und somit steht ihr lediglich ein HALBTAGSPLATZ für ihr Kind zu.

Zum Rechtsanspruch madig machen: Was soll das JA denn tun? Sie können kein Personal herbeizaubern. Aber sie können mit "Ausnahmeregelungen" die Gruppen vollstopfen, Kitacontainer aufstellen und andere Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass immer mehr Erzieherinnen die Flucht ergreifen.

Freundliche Grüße

Johanna

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wieso müssen sich kirchliche kigas nicht an den rechtsanspruch halten- ist mir neu!!!

Antwort von Itzy am 10.11.2013, 12:57 Uhr

wir sind ein waldkiga, und wir sind ein vom kreis anerkannter und kibiz geförderter. wir unterliegen deshalb allen auflagen des kibiz, genau wie alle kirchlichen oder sonst wie kigas hier im kreis- wenn sie kibiz gefördert sind.
das heißt, wenn wir noch kapazität hätten, könnte uns der kreis kinder zuweisen, oder wir bitten um eine platzzahlüberschreitungsgenehmigung.
das haben wir schon getan. das jugendamt hier bekommt das sehr gut hin, in einzelfällen mit tagesmüttern im u3 bereich statt eines krippenplatzes.
das kann aber wie auch schon genannt dazu führen das man nicht seinen wunschkiga und die std- bekommt.
meine erfahrung- FREUNDLICH fragen, gut begründen, nach alternativen fragen.

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Re: Irrtum! - von Deiner Seite aus Johanna

Antwort von Fuchsina am 10.11.2013, 13:39 Uhr

Ich weiß wirklich nicht, woher dieser Mär mit dem Halbtagsplätzen stammt.

Die Betreuung muss bedarfsgerecht sein. Es steht im Gesetz nirgends was von Halbtagsplatz. Viele Kitas bieten z.B. im U3 Bereich gar keine Halbtagsplätze an. Und wen die AP eine Ausbildungsstelle in Aussicht hat, dann ist es mit Sicherheit nicht bedarsgerecht, wenn ihr ein Halbtagsplatz angeboten wird.

Woher denn die Plätze kommen? Ja sorry, aber sie hatten nun 6 Jahre (!!!!) Zeit für Plätze zu sorgen. Ich finde es eine Frechheit, wie der Rechtsanspruch so derart ignoiert wird und viele Gemeinden es einfach aussitzen wollen.

M.E. wirkt es oft wunder wenn man auf den Rechtsanspruch hinweist und signalisiert, dass man auch den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheut. Da wird es dann urplötzlich ein Platz möglich, obwohl vorher alles noch "voll" war.

Übrigens können die Gemeinden auch mit einer Tagesmutter den Rechtsanspruch erfüllen, müssen dann natürlich die Mehrkosten zwischen Kita-Tagesmutter tragen. Manche haben deshalb schon einen einheitlichen Satz eingeführt: die Eltern zahlen den gleichen Betrag egal ob für Tagesmutter oder Kita.

Der Rechtsanspruch ist sicher kein "Zauberstab" aber wenn niemand sich darauf beruft weil es ja angeblich nichts bringt, dann wird sich nie etwas ändern. Wenn sich aber so viel Eltern wie möglich darauf berufen, DANN wird sich irgendwann endlich was bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf tun.

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Re: Wo zaubern Kommunen die Plätze her?

Antwort von Fuchsina am 10.11.2013, 13:41 Uhr

DAS ist doch deren Problem! SIe hatten dazu 6 Jahre Zeit.

Nur wenn man jetzt wieder "kuscht", es hinnimmt und gar nichts tut, wird sich an der Sache nichts ändern.

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Dein Irrtum Fuchsina

Antwort von Johanna3 am 10.11.2013, 14:10 Uhr

Hallo!

Ich ging vom Ausgangsthread aus.

Wo steht denn etwas von einem Recht auf einen Ganztagsplatz? Eine AUSSICHT auf einen EVENTUELLEN Ausbildungsplatz gilt noch NICHT als Bedarf. Dafür braucht es eine schriftliche Bestätigung.

Was die Plätze angeht: Selbst wenn diese ausreichen, woher nimmt man das Personal? Trotz erhöhten Kapazitäten in den Fachschulen für Sozialpädagogik, gibt es nicht annähernd genug Bewerber.

Daran, dass bereits die Drohung mit einem Anwalt wirkt, zweifele ich gar nicht. Da sollte sich dann aber keine mehr darüber aufregen, dass Kindergärten reine Verwahranstalten werden.....

Freundliche Grüße

Johanna

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Re: Wo zaubern Kommunen die Plätze her?

Antwort von Johanna3 am 10.11.2013, 14:13 Uhr

Was ist aber, wenn nicht genug Leute den Beruf erlernen wollen. Die Traumjobkampagnen haben auch nicht allzuviel bewirkt....

Und auch wenn es das Problem der Kommunen ist: Der Markt ist leergefegt. Es gibt keines mehr. Und daran kann man auch mit gesetzlichen Ansprüchen nichts ändern.

Freundliche Grüße

Johanna

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Re: wieso müssen sich kirchliche kigas nicht an den rechtsanspruch halten- ist mir neu!!!

Antwort von Oceansongs am 10.11.2013, 15:11 Uhr

Unsere wehren sich da ziemlich heftig gegen und sind fast mit Kindern aus der jeweilige Gemeinde besetzt, was man auch verstehen kann.

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Steht da was drin mit dem Ganztagsplatz?

Antwort von Oceansongs am 10.11.2013, 15:12 Uhr

???

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ich glaub, ich such denn mal die Urteile zusammen --> hier KiTaG

Antwort von Steffi528 am 10.11.2013, 18:16 Uhr

vom deutschen Städtetag etc...

http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=D9E03E81B633DB9455FE276CF4C493B9.jpc5?quelle=jlink&query=KiTaG+ND&max=true&aiz=true#jlr-KiTaGNDrahmen

Niedersachsen, KiTaG § 12

aber

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/24.html

Absatz 3

Der Jugendhilfeträger ist das Jugendamt, der durch eine "Abtretung" (z.B. eine Heranziehungsvereinbarung), diese Aufgaben aus SGB VIII auf Gemeinden und die auf andere Träger abgewälzt haben.
Daher ist das Jugendamt als Jugendhilfeträger schon erster Ansprechpartner, wenn die anderen Träger, die vom Landkreis (Jugendamt) die Aufgaben übernommen haben, tatsächlich zu wenige Plätze bereitstellen.
Mir geht es aber da tatsächlich eher um die Kindertagespflege.

Rechtsprechungen (unterschiedliche, wenn ich sie finde), suche ich heraus und stelle sie dann auch rein.

Das Landesrecht gilt zu beachten!!!!


Ich suche weiter, morgen und die nächsten Tage

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Re: NUR KEINE AUFREGUNG

Antwort von mama2010 am 10.11.2013, 19:38 Uhr

DANKE ist lieb von euch.
Werde weiter nachfragen und Druck machen.Sonst wie ihr schon Meint zum JA oder meine Arbeitsvermittlerin muss mir da was schreiben.oder evt drr Ausbildungvertrag muss dann wenn ich ein hab helfen.
Muss irgendwie klappen.

Lg und schönen abend

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Re: Dein Irrtum Fuchsina - nein und nochmals nein

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 0:36 Uhr

Hier sehr gut erklärt:

http://www.kitaplatz-anspruch.de/#anker1

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Re: Dein Irrtum Fuchsina

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 0:39 Uhr

Und wozu räts Du dann die AP Johanna? Einfach darauf beruhen lassen,, dass ihre Gemeinde den Rechtsanspruch schlichtweg nicht bereit ist zu erfüllen und keine Ausbildung machen? DAS ist doch keine Lösung.

Der Rechtsanspruch ist endlich da. M.E: ist es endlich ein schon seit langem sehr nötige Schritt in die richtige Richutng. Und dann kann es einfach nicht sein, dass er nicht erfüllt wird und dass sich Eltern dies auch noch bieten lassen.

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Re: Dein Irrtum Fuchsina - Doch!

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 9:49 Uhr

Hallo!

Ich habe den Link gelesen. Einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gibt, zweifellos.

Aber einen EVENTUELLEN Ausbildungsplatz in AUSSICHT zu haben reicht nicht aus, um einen GANZTAGSPLATZ beanspruchen zu können. Um da eine Chance zu haben, braucht es eine schriftliche Zusage, da der Bedarf MOMENTAN noch nicht besteht. Ob das gerecht ist, ist eine andere Sache.

Freundliche Grüße

Johanna

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Re: Dein Irrtum Fuchsina

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 9:58 Uhr

Hallo!

Muss ich einen Rat parat haben? Schade, dass Kinder es sich bieten lassen müssen in katastrophalen Provisorien mit kaum Personal aber umso mehr Kindern aufbewahrt werden.....

Freundliche Grüße

Johanna

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Ergänzung

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 10:19 Uhr

http://www1.wdr.de/themen/politik/kinderbetreuung245.html

Klagen führen sehr oft nicht zum Erfolg.

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Johanna hör bitte auf falsche Informaitonen zu verbreiten

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 12:01 Uhr

aber von um Gottes Willen willst Du das aus dem Link herauslesen.

Dort steht eindeutig, dass der Rechtsanspruch NICHT an die Berufsätiigkeit der Eltern gekoppelt ist und das ARBEITSSUCHE NATÜRLICH bereits ein Bedarf darstellt. Auch steht nirgends, dass man irgendwas SCHRIFTLICH nachweisen muss.

Hör nun bitte auf hier einfach falsche Tatsachen zu verbreiten. Es ist ein Märchen, dass der Rechtsanspruch sich nur auf einen Halbtasplatz erstreckt. Wenn die AP eine Vollzeitausbildung anfangen will - was sie ja schon auch in Aussicht hat - dann ist ihr individueller Bedarf selbstverständlich ein Ganztagsplatz und genau DAS wird vom Rechtsanspruch abgedeckt.

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Ach bitte Johanna

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 12:10 Uhr

Zitiere mal bitte Urtiele, die nicht zum Erfolg führen,

Ich kenne eines aus Stuttgart, Dort hatten die Eltern allerdings bereits eine private Betreuung wohin das Kind schon seit einiger Zeit auch ging und die Mutter war nicht berufstätig. Wobei es auch die Frage bleibt, ob so ein Urteil einer Überprüfung durch eine höhere Instanz stand halten würde, etliche Stimmen in der Literatur bezweifeln das stark.

Les doch mal auch bitte deinen eingenen Link. Eltern haben kein Anspruch auf dem WUNSCHKITA, aber sehr wohl Anspruch auf eine Betreuung. Und das klagen oft nicht zum Erfolg führt steht dort überhaupt nicht.

Natürlich führt eine Klage nicht zum "Herbeizaubern" eines Platzes. Aber sehr häufig wird sich doch auf wundersamer Weise doch noch einen Platz finden, wenn man mit Klage droht. Und wenn gar nichts geht, dann können die Eltern das Kind in eine private Einrichtung anmelden - oder z.B. eine Nanny beauftragen - und die Mehrkosten einklagen.

Ich weiß, dass Du generell gegen U3 Betreuung bist, aber verbreite hier bitte keine falsche Informationen über den Rechtsanspruch und mache es auch bitte nicht madig. Das ist ärgerlich und verunsichert Mütter nur, die hier lesen und vielleicht Rat suchen.

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entspricht Tatsachen

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 12:27 Uhr

Hallo,

ja, einen Bedarf schon aber nicht auf einen Ganztagsplatz.

Sogar Anwälte raten oft von einer Klage ab, da die Erfolgsaussichten nicht hoch sind.

Im Gesetz steht nicht, wie viele Stunden ein Kind betreut werden muss. IN AUSSICHT HABEN heißt letztlich nichts. Dann klappt es halt bei einigen nicht, dass Kind hat aber trotzdem den Ganztagsplatz, den jemand anderes nicht mehr bekommen kann. Es gibt auch schon Gerichtsurteile aus denen hervorgeht, dass, bei EINEM voll arbeitenden Elternteil dem Lind kein Ganztagsplatz zusteht.

Freundliche Grüße

Johanna

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Selbstverständlich lese ich Links bevor ich sie setze

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 12:36 Uhr

Ich suche sie gerne heraus.

Meine persönliche Einstellung zur Fremdbetreuung hat nichts mit dem Rechtsanspruch zu tun.

Aber auch Nannys, Kinder Frauen usw. sind rar. Mich stört es wie andere Gesetze ausgehebelt werden um Kinder mit noch weniger Personal auf noch engerem Raum betreuen zu lassen. Aber da stört man sich weniger dran.

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Re: entspricht Tatsachen

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 12:43 Uhr

Welche Anwälte raten ab? Bitte Johanna, jetzt wird es albern.

Ich bin zum einen zufällig zumindest enfternt aus dem Bereich, zum anderen war ich selber bei einer Anwältin wegen des Rechtsanspruches.

Es ist wirklich nervig, dass Du hier Behauptungen aufstellst die schlichtweg nicht stimmen und nicht in der Lage bist zuzugeben, dass Du einfach mal falsch lagst.

Im Gesetz steht explizit NICHTS über Umfang des Rechtsanspruches. Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Betreuung bedarfsgerecht sein muss. Der Bedarf richtet sich nach der Situation der Eltern. Wenn eine alleinerziehende Mutter eine Vollzeitausbildung in Aussicht hat ist es selbstverständlich nicht bedarsgerecht, wenn sie einen Halbtagsplatz bekommt.

Es gibt zu U3 Rechtsanspruch bislang nur recht wenige Urteile. Es gibt ein Urteil aus Stuttgart, wonach dem Kind ein Ganztagsplatz verwehrt wurde, aber zum einen ging das Kind schon eine Weile in eine private Einrichtung zum anderen hat m.W.n. die Mutter gar nicht gearbeitet. Dennoch ist es sehr fraglich, ob ein solches Urteil die Überprüfung vor einem höheren Instanz standhielte, daran wird eher gezweifelt.

Ich sehe aber, dass die Diskussion hierüber mit Dir keinen Sinn macht. Du bist so verblendet von Deiner generellen Einstellung zur U3 Betreuung, dass Du einfache Fakten nicht an Dich heranlassen willst. Schade.

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Das ist der Punkt Johanna

Antwort von Fuchsina am 11.11.2013, 12:46 Uhr

"Mich stört es wie andere Gesetze ausgehebelt werden um Kinder mit noch weniger Personal auf noch engerem Raum betreuen zu lassen"

und genau deswegen bist Du jetzt nicht in der Lage zuzugeben, dass Du einfach falsch liegst. Der Rechtsanspruch IST ein guter Tool, es bringt den Eltern sehr viel, es ist NICHT auf pauschal 4 Stunden begrenezt und es stimmt NICHT, dass eine Klage nichts bringt. DAS alles steht auch so in dem von Dir zitierten Artikel, aber scheinbar greift hier auch der Grundsatz "man liest sich nur das heraus, was man herauslesen will".

In Deinem Fall ist das: "U3 Betreuung ist böse, ein Rechtsanspruch das Eltern eine U3 Betreuung garantiert muss also auch böse sein, deswegen muss es so sein, dass es nichts bringen darf".

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Das ist eine unwahre Unterstellung Fuchsina

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 13:59 Uhr

Ich habe nicht geschrieben, dass der Rechtsanspruch generell nichts bringt. Wohl aber, dass Anwälte das nicht immer mühelos durchsetzen können.

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Re: entspricht Tatsachen

Antwort von Johanna3 am 11.11.2013, 14:08 Uhr

Du hast aber schon gelesen, dass sich das so lange hinziehen kann, bis das Kind schulpflichtig ist?

Ich denke, du hast eher ein Problem damit zuzugeben, dass du dich getäuscht hast, da du die Kleinkinderbetreuung um jeden Preis so sehr bejubelst.

Du musst ja auch nichtitir diskutieren, ich gedenke jedoch hier weitere Beiträge zu verfassen.

Der Begriff BEDARF ist dehnbar er als viele annehmen.

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