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Geschrieben von EarlyBird am 25.07.2016, 19:45 Uhr

Erzieherin Schweigepflicht?

Ich weiß nicht worum es dir genau geht. Die Geburt eines Geschwisterchen ist insbesondere für das ältere Kind ein großes Thema und auch eine große Veränderung.
Zu allererst wird es gerne von den betreffenden Geschwisterkindern selbst erzählt oder man merkt es daran, das plötzlich der Papa/Verwandte das Kind bringt und abholt und nicht mehr die Mama.
Das bleibt kein Geheimnis.

Natürlich kannst du um Verschwiegenheit bitten, dann werden die Erzieherinnen sich zurücknehmen. Aber überlegen solltest du dir, ob es nicht auch schwieriger für dein älteres Kind werden/sein könnte, wenn die Erzieherinnen das als "Geheimnis" behandeln müssen/sollen.

Generell: es gibt Fälle, in welchen Eltern aus guten Gründen die Anonymität suchen: Zeugenschutzprogramme, Frauenhaus/Flucht vor dem Ehepartner, Verfolgungen/Ängste jeglicher Art.
In solch einem Falle kann ich dir nur empfehlen die Betreuerinnen einzuweihen, damit diese sensibilisiert werden und vorsichtiger, bedachter, penibler damit umgehen, aufpassen und Sorge tragen.

Bestehst du ohne ersichtlichen Grund auf absolute Verschwiegenheit und co. wird eher darüber spekuliert ob es sich um ein entführtes Kind handelt ;)

Ich kenne einen Fall, wo die Mutter es untersagt hatte, das Kind in der Einrichtung zu fotografieren - einzige Ausnahme war ihr Geburtstag (durfte nur den Eltern ausgehändigt werden). Bei Ausflügen, Festen, Feiern und co. durfte nicht fotografiert werden.
Wenn kein eklatanter, dringender Grund vorliegt => ist es echt schade fürs Kind, keine photographischen Erinnerungen behalten zu dürfen. Es durfte nie der Name des Mädchens irgendwo aushängen oder Sonstiges.

 
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