Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von speckbacke am 26.03.2012, 11:33 Uhr

KINDERREHA

Hallo, am 28 april fahre ich mit meinem Pflegekind in Kinderreha und ich als Begleitperson.
Zuzahlungen muss ich nicht leisten, aber der Arbeitgebger meinbte nun ich kriege kein Gehalt? HILFE
Wo kann ich dazu nachlesen?
Lg Jessi bitte schnell antworten

 
10 Antworten:

Re: KINDERREHA

Antwort von Osterhase246 am 26.03.2012, 13:11 Uhr

Zitat: "Für die Begleitperson eines Kindes kann die Krankenkasse auch den Lohnausfall für die notwendige, zeitlich nicht begrenzte Dauer übernehmen - analog zum Kinderpflege-Krankengeld. Für diese Leistung besteht keine gesetzliche Grundlage, daher kann sie nicht über das Sozialgericht eingeklagt werden. Die Antragstellung ist aber trotzdem unbedingt zu empfehlen."

ich glaube auch, dass der ag kein lohn zahlen muss. das klärst du am besten mit der krankenkasse. das muss du vorher sicher beantragen.

lg

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Re: KINDERREHA

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 13:50 Uhr

Bei der Krankenversicherung kannst du Entgeltersatzleistungen beantragen. Solltest du aber vorab klären.

Bei mir war das allerdings weniger als mein sonstiger Monatsverdienst.

LG
S

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Re: KINDERREHA

Antwort von Osterhase246 am 26.03.2012, 14:42 Uhr

ja, ich schätze mal so 70% ?!

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Die Frage ist ja

Antwort von Pebbie am 26.03.2012, 16:03 Uhr

ob ein Pflegekind einem leiblichen diesbezüglich gleichgestellt ist.
Wenn ich daran denke was meine Freundin mit ihrem beiden Pflegekindern immer Stress mit dem Vormund hat.....
Meine erste Anlaufstelle wäre die KK bzw. die Rentenversicherung, je nachdem wer die Kur bewilligt hat.

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Lohnfortzahlung

Antwort von jacifelix am 26.03.2012, 17:32 Uhr

Hallo , bei mir war das überhaupt kein Problem , der Arbeitgeber hat mir das Geld gezahlt und sich dann das Geld von der RV geholt und ich hatte keine Geldeinbuße !

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Re: Lohnfortzahlung

Antwort von speckbacke am 26.03.2012, 18:45 Uhr

super danke für die vielen antworten morgen telefoniere ich mit der rentenversicherung und dann sehn wir weiter ich werde berichten. KK hat mich heute direkt angerufen und gesagt dass ich mich an die rentenvers wenden muss, da die die reha zahlen. lg

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Re: Die Frage ist ja

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 19:21 Uhr

Die KV des Kindes muss dann die Kosten für die Lohnfortzahlung übernehmen.

LG
S

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Re: Die Frage ist ja

Antwort von Jo64 am 26.03.2012, 20:48 Uhr

Hallo,

wenn die RV die Begleitung bewilligt hat, bekommt der AG den Hinweis, dass er Lohn weiter zahlen soll und nach Abschluss der Maßnahme zahlt die RV dem Betrieb die Kosten zurück. Also es bleibt alles als wenn man arbeiten würde. War bei uns auch so und das über fast 6 Wochen!.

Viel Erfolg bei der Kur und liebe Grüße Jo

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Re: KINDERREHA

Antwort von estelle03 am 26.03.2012, 21:49 Uhr

Das übernimmt die Rentenversicherung. Du brauchst Dir also keine Sorgen machen. Rufe doch morgen gleich mal dort an.

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Re: Die Frage ist ja

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 26.03.2012, 21:58 Uhr

Ja, klar, wenn es eine Kur über die RV ist, dann ist die natürlich zuständig.

War etwas auf dem falschen Dampfer, da die Reha Sohnemanns über die KV lief....

LG
S

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