Geschrieben von saarbaby am 08.09.2009, 18:35 Uhr |
frage wegen KiA wechsel
Hallo!
ich frage mal hier weil ich denke das hier die meisten KiA-besuche anstehen.....
denn es interessiert mich was alles zu den kinderarztunterlagen eines kindes gehört wenn man durch arztwechsel eben seine "unterlagen" mitnehmen möchte.
vielleicht weiß es jemand hier, denn ich habe nun gewechselt und dem neuen Arzt die vollmacht gegeben, die unterlagen anzufordern und der alte arzt stellt sich quer und hat von einer Tochter( gerade die die die meisten krankheiten hatte/hat) im prinzip gar ncihts mitgeschickt, obwohl da zumindest 2 Krankenhausberichte da sein müssten, die ich selber in der praxis abgegeben hatte damals, von den anderen dingen ganz zu schweigen.
normal müssten doch unterlagen über jeden Arztbesuch vorliegen, also auch impfungen, einfache erkältungen etc., die er dann dem neuen Arzt übergibt, oder?
lg katja
Es sind die Unterlagen deines Kindes
Antwort von fünfisttrümpf am 08.09.2009, 20:06 Uhr
also gehören sie euch.
Geh sie persönlich abholen zur Not. Er hat kein Recht, diese festzuhalten
Re: frage wegen KiA wechsel
Antwort von Isabel am 09.09.2009, 10:06 Uhr
Ich habe gewechselt...unser KIA ist leider verstorben und bei der Vertretung wollte ich nicht bleiben. So haben wir uns ein neuen Kinderarzt gesucht. Er bekam die Vollmacht und unser alte Kinderarztpraxis hat alle Berichte per, Fax, Post und E-mail geschickt...(alles nur Kopien) ..die Originale bleiben mind. 5 Jahre bei der Praxis.
LG Isabel
Re: frage wegen KiA wechsel
Antwort von Applejuicejunkie am 09.09.2009, 11:31 Uhr
Hi,
also, die Krankenakte ist NICHT Dein Eigentum, aber Du hast ein Anrecht auf Einsichtnahme oder auf Kopien, wenn Du die Kosten trägst.
Hier findest Du alles gut beschrieben:
http://www.patiententelefon.de/materialien/info_recht/infoblatt_akteneinsicht.pdf
Hier findest Du einen Beispielmusterbrief, den ich in abgewandelter Form auch gerade verwendet habe:
http://www.gesundheits.de/bagp/BAGP-Dokumente/abc2002.pdf
Liebe Grüße
@ appeljuicejunkie
Antwort von saarbaby am 09.09.2009, 21:24 Uhr
ich möchte sie ja nicht zu hause bunkern, der neue arzt soll sie haben, und das steht auch in dem bericht, den du freundlicherweise raus gesucht hast.
der neue arzt hat anspruch darauf, das er ,von mir aus auch nur kopien, bekommt.
im übrigen kenne ich auch den fall das ein arzt die praxis zugemacht hatte. es war ein bekannter meiner freundin und der sagte, die akten liegen bei einem anderen arzt deponiert, wenn der neue arzt sie braucht kann er sie dort anfordern..... also komplett, nciht nur kopien.
er muss sie halt nur einige jahre aufbewahren,und nicht mit dem mobiliar entsorgen wenn er schliesst.
aber wenn sie ein neuer arzt übernimmt ist es auch gut.
lg katja
Antrag auf FF ist genehmigt !
EEG bei Sprachentwicklungsverzögerung, warum?
Kennt sich hier jemand mit dem Schwerbehindertenausweis aus?
Kind bekommen mit lippen-kiefer-gaumen-spalte
Jeden Tag ist etwas anderes.....
@aby
Transnasale Magensonde...
Maßnahmen des KiGa gegen Schweinegrippe - wie ist das bei euch?
Wie lange KH Aufenthalt nach Anpassungsstörungen?