Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von sweet am 21.11.2008, 17:33 Uhr

Auto aufs Kind anmelden weg. Behinderung

Hallo,
eine Bekannte von mir hat ein Rollstuhlkind.
Sie würde (ist von Österreich) die Vignette gratis
bekommen, jedoch muss dann das Auto auf das
Kind zugelassen sein.
Was ist dann mit der bisherigen Versicherung?
Was passiert, wenn ein Unfall ist bzw. wenn das
Kind gar nicht im Auto ist, wenn ein Unfall passiert.
Wie ist das geregelt, ist das in Deutschland auch
so?
lg
sweety

 
11 Antworten:

Re: Auto aufs Kind anmelden weg. Behinderung

Antwort von graenna am 21.11.2008, 18:26 Uhr

Hallo,

wir haben unseren 2.Wagen aufs Kind angemeldet .. kein Problem ... Versicherung ist das auch gemeldet das die Tochter der Halter ist und mein Mann der Versicherungsnehmer ...
Fahren darf den Wagen nur ich und mein Mann .... alles ist so wie als wenn ich der Halter wäre ...
Nur der einzigste Nachteil ist das der Wagen nur für Fahrten mit dem Kind oder für das Kind bzw für Haushaltsbesorgungen zu nutzen ist ....
also für Fahrten zum Arbeitsplatz oder abends ohne Kind ins Kino dürften mit dem Wagen nicht getätigt werden .

Gruß Barbara

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Re: Auto aufs Kind anmelden weg. Behinderung

Antwort von sweet am 21.11.2008, 18:28 Uhr

Danke,
aber sie hat nur 1 Auto, d. h. jetzt muss dann immer
das Kind mitgenommen werden?
Das wäre doch idiotisch - u. was ist, wenn sie
ihr Kind z.B. von der Oma holen muss u. da ist
es doch auch noch nicht im Auto, wenn da dann
ein Unfall wäre?
lg
sweety

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Re: Auto aufs Kind anmelden weg. Behinderung

Antwort von graenna am 21.11.2008, 18:39 Uhr

also wenn sie das Kind irgendwo abholt ist das kein Thema ..
sie war ja dann auf dem Weg zum Kind um es abzuholen ...
ebenso wenn sie alleine in die Apotheke fährt um Medis zu holen .. kein Thema ...
oder wenn sie das Auto in die Werkstatt bringt auch kein Thema ...

alle Fahrten die mit dem Kind zusammen hängen sind erlaubt , auch wenn das Kind nicht dabei ist ..
also wenn sie einkaufen muß, Werkstatt, Kind abholen, und all solche Sachen ...
nur fFahrten ür privat ins Kino oder um eingene Freunde ohne Kind zu treffen sind *verboten* ...

und das hat mit der Versicherung nix zu tun ... sondern mit den Steuern also den Kfz Steuern, denn die sind in D dann ja befreit ... die Versicherung zahlt ja ... je nachdem wie man die Versicherung ja abschließt

da muß man schon genau abwägen ... wenn wir nur ein Auto hätten, wäre das so auch nicht machbar für uns ...

Gruß Barbara

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Danke

Antwort von sweet am 21.11.2008, 20:49 Uhr

das ist sicher schwierig - ich würde es auch nicht machen,
glaube ich - das Auto ummelden wird ja auch nicht gratis
sein.
lg
u. danke
sweety

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ich kenne auch nur die Rechtslage in Deutschland

Antwort von Ellert am 21.11.2008, 23:13 Uhr

Das Auto darfst Du nur MIT Kind oder zum ZWECKE des Kindes nutzen
wenn Dich die Polizei erwischt und Du fährst Arbeiten hast Du Riesenärger.
Unser Bus ista uch auf Ellert zugelassen und das spart sehr viel Steuer
aber GG hat auch ein zweites Auto zum Arbeiten gehen und wenn wir privat was unternehmen

dagmar

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Wer will das denn nachprüfen

Antwort von KarinF am 21.11.2008, 23:37 Uhr

Wie soll ein Polizist das nachprüfen können ob Du zur Arbeit fährst, oder am Sonntag zur Notapotheke oder zur Bekannten weil du dort beim Besuch am Nachmittag die MedikamentenTasche liegen gelassen hast?
Man muß nur eben die richtigen Worte im richtigen Moment wählen, oder?

Servus
Karin

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Re: Karin ;-)

Antwort von graenna am 22.11.2008, 8:38 Uhr

ja genau, man muß nur die richtigen Worte finden

Gruß Barbara

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naja, im prinzip ist manches glaubwürdig, anderes nicht

Antwort von Ellert am 22.11.2008, 10:03 Uhr

und Steuerhinterziehung wird bei uns schon ebstraft.

Zur Arbeit fahren fällt auf wenn zwei Arbeiten und nur ein Nutzbares Auto haben
da fragt dann das Finanzamt schon, wie man da hinkommt.
Da habe ich RIESENglück dass Martin mich mitnehmen kann
sonst müsste ich unseren Bus wieder steuerlich anmelden !

dagmar

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Meine Freundin

Antwort von sweet am 22.11.2008, 17:22 Uhr

hat nur eines - die traut sich nicht.
Aber sie hat den Ausweis, dass sie wenigstens auf dem Beh.parkplatz
parken kann.
lg
sweety

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ja, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun !

Antwort von Ellert am 23.11.2008, 12:44 Uhr

huhu

klar, wenn sie das auch ohne das Kind bzw zu eigenem Zweck nutzt darf sie es auch nicht
das wäre Steuerhinterziehung
das hat mit sich nichts trauen nichts zu tun.

ich atte kürzlicha uch ein erfolgserlebnis
Martin mit dem kleinen Auto auf dem Weg in die Klinik , Maike hatte sich den Finger umgeknickt ( Kapselriss)
und vorn den Parkausweis drin, die Polizei hält ihn an und erstmal eines auf die Mütze da Ellert nicht dabei ist.
keiner von uns parkt auf dem Behindertenparkplatz ohne Ellert
da binich eigen
aber dass die einen aus dem fliessenden Verkehr heraus kontrollieren und auf sowas schauen, das wusste ich nichtmal dass der da nicht drinliegen darf
dachte immer nur, man darf halt nicht parken !

dagmar

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Parken an Dagmar

Antwort von sweet am 23.11.2008, 22:55 Uhr

tut sie ja auch nicht ohne ihren Sohn.

Aber sie schrieben nur, dass sie jetzt die Autobahnvignette gratis
bekommen könnte, aber eben nur , wenn das Auto aufs Kind
zugelassen ist.

lg
u. danke nochmal
sweety

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