Geschrieben von Schnecke3 am 24.11.2016, 7:47 Uhr |
Anträge
Hallo EarlyBird,
eigentlioch sollte dein Kind mit dem SBA keine Nachteile haben. Mir sind auch keine bekannt, allerdings ist mein Sohn auch schwerbehindert und nicht "grenzwertig". Mit 50 % hast du wohl Steuervorteile, inwieweit du ansonsten Nachteilsausgleiche (so heißt da, denn eigentlich sind es ja keine "Vorteile") bekommst, hängt neben dem GdB auch von den Merkzeichen ab. Nach meiner Erfahrung werden SBAs bei Kindern sowieso erst einmal befristet ausgestellt. Wir haben für unseren Sohn im Alter von korr. 6 Monaten erst einmal einen SBA bis zum Alter von 6 Jahren bekommen, der jetzige gilt, bis er 10 ist (ab da braucht man ein Foto). Bei ihm ist aber klar, dass er den SBA sein Leben lang behalten wird.
Wenn sich die Entwicklungsverzögerung o.ä. bis dahin jedoch "ausgewachsen" hat, beantragt man einfach keine Verlängerung.
Vermutlich wird es hier, wie bei allem, aber auch unterschiedliche Ansichten geben...
Wenn du mehr Infos suchst, kannst du dich auch mal bei Rehakids umschauen .
Wegen Versicherung und co kann ich dir nicht weiterhelfen.
Gruß
Katja
- Anträge - EarlyBird 23.11.16, 21:38
- Re: Anträge - EarlyBird 23.11.16, 23:45
- Re: Anträge - VerenaSch 24.11.16, 3:00
- Re: Anträge - Schnecke3 24.11.16, 7:47
- Re: Anträge - Winterkind09 24.11.16, 8:33
- Re: Anträge - EarlyBird 24.11.16, 12:07