Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Schnecke3 am 28.05.2011, 13:37 Uhr

ah ok, Vielen Dank. Keine ahnung ob es bei uns zutrifft

Hallo Julia,
nach dem, was du schreibst, steht euch sicherlich eine Pflegestufe zu! Mindestens 1, wenn nicht 2. Es lohnt sich auf alle Fälle, es zzu probieren. Du hast einen Mehraufwand beim Füttern, beim Trinken, durch die Durchfälle auch beim Wickeln, etc etc. Die Therapien zählen vorraussichtlich nicht, weil da nur der Weg zur Therapie gezählt wird. Wenn ihr regelmäßiger wie 1 mal im Monat zum Arzt müsst, zählt das auch.
Traurig, dass euch nicht schon früher jemand drauf aufmerksam gemacht hat! Aber das ist oft so. Man muss sich um alles selbst kümmern...
Habt ihr denn einen Schwerbehinderten-Ausweis? Der würde auch auch zustehen, bei einem 2-jährigen Kind, dass noch nicht läuft (und auch kein Laufen in Sicht ist) sogar das aG. Geht ihr ins SPZ? Auch da hat niemand was gesagt? Wir haben den SBA für unseren Sohn beantragt und 100 % mit B, G, H bekommen, als er 8 Monate alt war, 1 halbes Jahr später hat uns dann das SPZ drauf angesprochen, da frage ich mich auch, weshalb sie das nicht früher gemacht haben. Motorisch ist er leicht weiter wie dein Sohn, konnte sich mit 15 Monaten drehen, mit 21 Monaten robben, aber zusätzlich sehgeschädigt und gehörlos und geistig stark entwicklungsverzögert. Er ist jetzt 3 und kann inzwischen krabbeln und zieht sich überall hoh.
Informier dich einfach mal über Pflegestufe und SBA! Wie geschrieben, findest du bei Rehakids gute Infos. Da findest du auch eine Pflegegeldfibel für Kinder, da steht alles Wichtige drin!
Viel Erfolg!
Gruß,
Katja

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.