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Geschrieben von Reinhardus am 16.03.2010, 11:12 Uhr

@henni (von unten hochgeholt)

Kann dem von Paulita Gesagten nicht zustimmen (s. meinen Beitrag zu falschem Attest unten).

Wie sorgsam war der Umgang der Lehrerin mit Kind und Vater, wenn man davon ausgeht dass nach Schilderung der Lehrerin die Schülerin faul und leistungsschwach ist, hat im Laufe des Februars ein dem Grunde notwendiges Gespräch mit dem Vater stattfinden sollen. Das hat doch wohl nicht stattgefunden!
Habe jetzt das angebliche Ergebnis aller Überlegungen unten gelesen.
Ein freiwilliger Rücktritt zum jetzigen Zeitpunkt ist in den meisten BL nicht möglich, schon gar kein Vertrag, nach dem die Schülerin nach nicht erfolgreicher Mitarbeit in der neuen 8 die Schule an Ende des Schuljahres zu verlassen habe. Die Schülerin ist, da bereits nach 9 versetzt, auch ohne die erforderlichen Versetzungskriterien nochmals erfüllen zu müssen, in die nächste Jgst zu übernehmen.
Verträge wie oben erwähnt sind ja ganz nett, aber nicht rechtsverbindlich!
Übrigens muss einem freiwilligen Rücktritt (bis idR 5Tage nach Halbjahresende durch Erziehungsberechtigte beantragt) durch die Klassenkonferenz genehmigt werden. Hier reicht nicht das Votum von Schulleiter und Klassenlehrer.
Was bezweckt Henni mit solchen Darstellungen? Oder schreibt hier jemand ohne ...?

Gruß

R

 
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