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Geschrieben von Henni am 16.03.2010, 13:19 Uhr

@henni (von unten hochgeholt) ???Gehts??? Nur kurz zur Sache!

aber dur wirst es ja nach deiner tollen Ankündigung oben nciht lesen:

Es mag ja sein, dass du woher auch immer in rechtlichen Dingen bzgl SChule ein gewissen Grundwissen hast. ABer ich bin Grund- und Hauptschullehrerin an der HS, mein Schulleiter zum Glück auch, und bei uns steht eine pädagogische Entscheidung zum Glück weiter oben als eine rechtlich paragraphentreu ablaufende.

Richtig, ein Rücktritt ist ÜBLICHERWEISE nur zum Halbjahr möglich. Da war die Schülerin zwar auch schon schwach in der Schule, aber freundlich unauffällig, faul, aber ANWESEND. Mit dem neuen Halbjahr änderte sich das,wie fast immer waren private Dinge ausschlaggeben, hier ein neuer Freund mit nciht wirklich gutem Einfluss, mit dem zusammen sie nun "abhing". Vater und Kind waren NCIHT erreichbar, haben auf Einladungne in die Schule NICHT reagiert, das solltest du wissen, dass das halt nciht immer klappt, indem man mal anruft und am nächsten Tag stehen alle parat!

Erst per Einschreiben kam die POst dann beim vater an,der DANN auch reagierte.! Vorher wurden alle Briefe und Telefonate abgefangen bzw vom AB gelöscht. That`s LIFE! Da das Jugendamt eh informiert ist, ist dann von schulischer Seite nichts mehr zu machen!
Und NATÜRLICH hatten wie ein klassenkonferenz, für wie clever hälts du dich eigentlich? Natürlich haben wir Kollegen gemeinsam diesen Fall durchdiskutiert, auch andere Kollegen haben versucht, die Eltern zu erreichen,wo lebst du denn??? Und im Gegensatz zu euch Paragraphenreitern hier waren ALLE Kollegen dafür, ihr eine freiwillige Widerholung auch zum jetzigen Zeitpunkt zu ermöglichen....und JA, das ist rechtlich einwandfrei, in diesem Fall sind ihre Atteste nämlich Gold wert!

Und: nach 5 HS Jahren ist die Schulpflicht an der HS vorbei.Das solltest du wissen, zumindest hier in Ba Wü. Somit Bedarf es eigetnlich auch keines Vertrags. Dieser Vertrag heißt auch korrektermaßen nicht Vertrag, da das Mädel nicht 18 ist sondern "Vereinbarung", und es ist bei uns aus pädagogischen Gründen durchaus üblich, dass die Schüler (und der VAter) Vereinbarungen solcher Art unterschreiben und sich dran halten! Sollte sie es nicht tun wird sie ausgeschult bei uns, auch dies ist rechtlich absolut korrekt!

Ich glaube so langsam, du hast noch nie Alltag an einer Hauptschule erlebt! Ehrlich, wenn wir so klugscheißerisch und sachlich mit unseren Schülern umgingen wie du hier rumpostest...dann gute Nacht Hauptschule....wir arbeiten mit MENSCHEN und oft genug mit welchen, sie es besonders schwer haben, eben zum Beispiel weil sie morgens keiner weckt und in die Schule schickt...was mit 14/15 dann eben auch mla fatale Folgen haben kann....wenn man Lehrer HÄTTE die nur nach Paragraphen vorgehen...

So, du hast ja versprochen es eh nciht zu lesen...

Meine FRAGE unten bezog sich einzig und allein auf die MEINUNG der anderen, wenn man eben (so wie du) eine Schülerin brutal auflaufen lässt! Also ganz konsequent nach PARAGRAPH sie halt ihr Schwänzen ausbaden lässt incl Druchfallens durch die Prüfung, dann BVJ und anschließend?? Klar..Harzt 4 oder Strick... MEHR woltte ich nicht wissen! rechtlichen Rat HIER brauche ich nicht sondern bekomme ihn durchaus kompetenter als von dir im Kollegium und Rektorat.

 
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