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Geschrieben von glückskugel am 22.01.2010, 16:56 Uhr

Schuluntersuchung...

In Sachsen steht diese Untersuchung im Schulgesetz und sie ist sogar Pflicht (ebenso wie die Einschulungsuntersuchung). Man kann dazu stehen, wie man will. Ich finde es überflüssig, denn wenn was im Argen wäre, hätten das die Lehrer wahrscheinlich eh schon gemerkt. Man wird damit also kein Kind vor Verwahrlosung oder Misshandlung schützen können. Andererseits schadet es auch nicht. Kostet nur unnütz Steuergeld, das man an anderer Stelle besser ausgeben könnte, um Kinder mit problematischem Elternhaus wirklich zu schützen und ihnen zu helfen.

Bei uns wer die Untersuchung noch nicht. Deshalb kann ich nicht sagen, was da gemacht wird.

In der 7. Klasse gibt es übrigens nochmal eine.

LG,
Stefanie

 
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