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Geschrieben von alphafrau1 am 24.03.2009, 9:47 Uhr

Rein rechtlich...

ist KEINE Bescheinigung vom Arzt nötig. Man muß aber die Gemeinschaftseinrichtung informieren. Meine Jüngste hat sich in den letzten 2 Wochen 3 mal neu mit Läusen in der Schule angesteckt. Da hat es mir dann auch gereicht und ich hab der Schulleitung mitgeteilt, dass mein Kind, wenn es sich jetzt nochmal ansteckt, nicht mehr zur Schule kommt und ich das Gesundheitsamt informiere. Außerdem habe ich der Schulleiterin ein Kopflaus-Merkblatt vom Robert-Koch-Institut gemailt. Das hat sie kopiert und jedem Schüler mit nach Hause gegeben. Denn viele unterlassen einfach die Zweitbehandlung. Anderen ist das Mittel zu teuer, weil sie nicht wissen, dass es vom Arzt verschrieben werden kann. Habe meine Tochter letzte Woche nur mit hochgestecktem Haar und Kopftuch zur Schule gelassen, außerdem hat sie den Hort nicht besucht. Jetzt sind wir endlich läusefrei und hoffen es auch zu bleiben. VG pali

 
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