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Geschrieben von HeidiRahm am 24.03.2009, 5:59 Uhr

Das stimmt so nicht

Bei uns MÜSSEN die Kinder zum Gesundheitsamt. Erst wenn dort die "Läusefreiheit" bestätigt wird, dürfen die Kinder wieder in die Schule. Eine Bescheinigung von Kinderarzt reicht nicht. Mit dieser darf das Kind NICHT zum Unterricht.
Also, am besten in der Schuel nachfragen, wie das gehandhabt wird.

 
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