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Geschrieben von Julie am 01.03.2012, 20:29 Uhr

Re:du widersprichst dir selber

erst behauptest du, dass keine konkreten Personalwünsche geäußert werden dürfen, dann meinst du auf einmal, dass die Wünsche geäußert werden dürfen, aber denen nicht zwingend stattgegeben wird.
Das ist so mit den Wünschen, das sage ich meinen Kindern auch immer.
Wünschen kann man sich alles - aber ob es erfüllt wird, ist etwas ganz anderes.
Falls du Fragen zum Lehrereinstellungsverfahren in NRW hast, schau mal unter www.leo.nrw.de nach - da steht alles, was du wissen musst.

 
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