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Geschrieben von +emfut+ am 28.04.2009, 17:29 Uhr

P.S.

Okay, nicht 12 sondern 10. Aber das mit 8 Jahren stimmt. Da steht es:

-------- schnipp -------

StVO § 2 - Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
......
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

--------schnapp----------

 
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