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von hormoni  am 28.05.2011, 14:45 Uhr

Ist es denn nicht DEIN Kind????

So weit kommt es noch - bis zum Ende des Jahres zu warten, um es dann wieder auszuhändigen.

Machst du das bei Handys auch so, denn dann frage ich mich, ob du hier nicht deine Kompetenz überschreitest, indem du fremdes Eigentum einbehältst. Das ist keinesfalls böse gemeint, aber an dieser Stelle würde ich dich telefonisch bzw schriftlich bitten, mir den Kleinkram mitzugeben. Persönlich würde ich nur dann auftauchen, wenn das Kind gefährliche Gegenstände mitgenommen. Zu einem Besuch fehlte mir neben Job, einer Großfamilie und dem Haushalt nämlich die Zeit.

Versteh das nicht falsch! Ich finde schon auch, dass schulfremde Gegenstände in der Schule nichts zu suchen haben und Mann die Eltern darauf aufmerksam machen sollte, aber das ginge auch anders. Zumal mir diese Art der "zur Kenntnisnahme" nicht so ganz einleuchtet, wen man hier erziehen will. Eltern oder Kind!

Es geht hier nicht um ein Schwerverbrechen. Es gäbe genug anderweitige und sinnvollere Strafen, als das Einbestellen von Eltern.

Grüße

Hormoni

 
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