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Geschrieben von und am 27.02.2014, 9:41 Uhr

Im Arbeitsrecht ist es meines Wissens so:

...man bekommt Sonderurlaub für die Hochzeit der Eltern oder für die Hochzeit der eigenen Kinder. Und natürlich für die eigene Hochzeit. Jedoch nicht für die Hochzeit der Schwester des Lebensgefährten der Mutter - rein theoretisch gesehen. In der Praxis ist jedoch mit der Kulanz des Arbeitgebers vieles möglich.

Im Schulrecht wird es sich ähnlich verhalten. Ich würde bei der Schulleitung vorsprechen. Vielleicht habt ihr Glück und man genehmigt euch eine Freistellung zu einer Hochzeit, mit der ihr nur über drei Ecken nicht mal verwandt seid.

 
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