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Geschrieben von MäuschenNr.3 am 27.02.2014, 10:02 Uhr

Bei uns kein Problem!

Als der Onkel meines Mannes seinen 70. Geburtstag hatte, haben wir unsere Großen 2 Tage beurlauben lassen und einen Kurzurlaub draus gemacht- Fahrzeit sind allerdings 4 h (ohne Stau). Die Lehrer fanden das vollkommen in Ordnung und es ist ja eine Ausnahme!

Ich mußte vorher formlos um Beurlaubung bitten, das wurde von den Lehrerinnen genehmigt und kommt dann in die Schulakte- war gar kein Problem!

Wenn man früher/später in den Urlaub will, weil die Flüge dann z.B. billiger sind, wird hier nicht beurlaubt. Hochzeiten und (große) Geburtstage sind aber kein Problem!

 
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