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Geschrieben von Franke am 19.06.2014, 22:23 Uhr

Ich glaube, der Fehler liegt nicht bei Dir.

"Der Nachteilsausgleich besteht entweder in einer Verlängerung der Arbeitszeit bei der Leistungserhebungen und/ oder in einer veränderten Gewichtung der erreichten Noten und/ oder im zur Verfügung stellen von technischen Hilfsmitteln. Den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches schlägt aufgrund eines Gutachtens eines niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen der zuständige Schulpsychologe (an der Schule oder an der staatlichen Schulberatungsstelle) vor."

http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/fragen_paed_psy/lern_leistungsschwierigkeiten/index_07807.asp

Also: Die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Nachteile bestmöglich ausgeglichen werden. Wenn das in einem Bereich nicht möglich ist, die Noten daraus weniger stark gewichten.

Aber nicht: Es gibt generell Note 4, wo 6 angemessen wäre.

 
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