Geschrieben von Franke am 19.06.2014, 22:23 Uhr |
Ich glaube, der Fehler liegt nicht bei Dir.
"Der Nachteilsausgleich besteht entweder in einer Verlängerung der Arbeitszeit bei der Leistungserhebungen und/ oder in einer veränderten Gewichtung der erreichten Noten und/ oder im zur Verfügung stellen von technischen Hilfsmitteln. Den Umfang und die konkrete Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches schlägt aufgrund eines Gutachtens eines niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychologen der zuständige Schulpsychologe (an der Schule oder an der staatlichen Schulberatungsstelle) vor."
http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/fragen_paed_psy/lern_leistungsschwierigkeiten/index_07807.asp
Also: Die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Nachteile bestmöglich ausgeglichen werden. Wenn das in einem Bereich nicht möglich ist, die Noten daraus weniger stark gewichten.
Aber nicht: Es gibt generell Note 4, wo 6 angemessen wäre.
- Liegt der Fehler bei mir? Nachteilsausgleich - Pampersmami 19.06.14, 12:26
- Re: Liegt der Fehler bei mir? Nachteilsausgleich - Reni+Lena 19.06.14, 17:13
- Re: Liegt der Fehler bei mir? Nachteilsausgleich - alemana_mex 19.06.14, 19:42
- Re: Ich glaube, der Fehler liegt nicht bei Dir. - Franke 19.06.14, 22:23
- Re: Vielen Dank, ja so hatte ich es auch im Kopf - Pampersmami 20.06.14, 7:33
- Re: Liegt der Fehler bei mir? Nachteilsausgleich - luvi 21.06.14, 1:34
Abschluss - Zelten - Meinungen?
Vera - Vergleichsarbeiten 2014
Frage an die Eltern von Kindern, die aus der Norm fallen
60 Prozent zurückgestellt ?!?!
Geschafft
Benotung Sachkunde
Noten 2 klasse wie setzt sich das zusammen?
Leistung gut, aber immer unsauberes Arbeiten
Sozial-emotionale Störung