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Geschrieben von glückskugel am 13.03.2010, 10:57 Uhr

@Henni

Aber da steht es doch: KEIN Bußgeld für die Jugendlichen. Genau genommen dürfte die Polizei noch nicht mal die Personalien aufnehmen. Das ist jetzt wie gesagt die rein straf- bzw. ordnungsrechtliche Seite. Im Rahmen von Präventionsmaßnahmen hat die Polizei schon Möglichkeiten, aber nur solange der Jugendliche und seine Eltern mitspielen.

Wenn man was tun will, sollte man vielleicht mal schauen, welche Gewerbetreibende es mit dem Jugemdschutz nicht so genau nehmen und die dann anzeigen.

 
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