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Geschrieben von Svenni am 06.12.2010, 11:19 Uhr

Gleichbehandlungsgrundsatz...

...das ist doch ähnlich wie eine Firmenfeier. Da darf auch niemand ausgeschlossen werden. So eine Feier dient dem Miteinander und davon darf niemand (nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz) ausgeschlossen werden so meine ich das zu wissen.
Ich bin selbst Lehrerin und kann dazu nur sagen: Schande für die Innung! Die Frau sollte sich was schämen.
LG Svenni

 
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