Geschrieben von Silvia3 am 15.03.2010, 9:42 Uhr |
Gefälschtes Attest...was nun?
Ich finde Deine Frage mehr als merkwürdig. Du als Lehrerin solltest die gesetzlichen Regelungen kennen. Wenn die Leistung nicht feststellbar ist, wird sie mit Ungenügend beurteilt, so einfach ist das. Da gibt es auch grobe prozentuale Richtlinien. Steht im Schulgesetz. Damit musst auch nicht Du Dich rumschlagen, sondern die Schulleitung. Manchmal habe ich echte Zweifel, dass Du wirklich Lehrerin bist.
Silvia
- Gefälschtes Attest...was nun? - Henni 14.03.10, 19:43
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Was bedeutet: Rechne den Überschlag in Mathe?
HSU in der 3. KLasse
Streethockey-Schläger - - - Welcher ???
Moll-Schreibtisch: wie verstellen??
"du bist ja so ein streber"!!!
Ausgrenzung / Mobbing ?
AO-SF Verfahren
Vertretungslehrer
@ Fabine..nochmal wegen Erfahrung Integrativklasse