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Geschrieben von Silvia3 am 15.03.2010, 9:42 Uhr

Gefälschtes Attest...was nun?

Ich finde Deine Frage mehr als merkwürdig. Du als Lehrerin solltest die gesetzlichen Regelungen kennen. Wenn die Leistung nicht feststellbar ist, wird sie mit Ungenügend beurteilt, so einfach ist das. Da gibt es auch grobe prozentuale Richtlinien. Steht im Schulgesetz. Damit musst auch nicht Du Dich rumschlagen, sondern die Schulleitung. Manchmal habe ich echte Zweifel, dass Du wirklich Lehrerin bist.

Silvia

 
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