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Geschrieben von Miolilo am 29.04.2010, 14:23 Uhr

falsch Info

"Ich bin dann zu ihr in die Sprechstunde und hab die Lehrerin um mehr Sorgfalt gebeten"

Das ist nicht dein Ernst, oder?
Das finde ich mehr als frech!

"Dei Note darf nicht verschlechtert werden.
Wird sie auch nicht,ist nämlich vom Gesetz her verboten."

und zudem ist es rechtlich falsch (für Bayern) was du schreibst.
Zeig mir doch bitte mal das Gesetz, dass das es verbietet.
Richtig hingegen ist, dass es ist nicht verboten, die Noten später nach unten zu korrigieren.
Denn es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Schüler und so kann auch im Nachhinein die Note einer Probe verändert werden,
wenn bei der Korrektur Fehler übersehen wurden. Dabei ist es ohne
Belang, von wem die übersehenen Fehler entdeckt wurden.

Gleichwohl ich das Recht auf meiner Seite hätte und es nicht machen müsste, regel ich es immer so, dass ich zu viel gegebene Punkt auch nach dem Bemerken nicht streiche.

Mio

 
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