Geschrieben von IngeA am 23.03.2009, 18:22 Uhr |
Ein paar Dinge klarstellen
Hallo,
offenbar hast du/hat dein Sohn doch gnügend Zeugen für die Aussagen der Lehrerin. Da würd ich nicht mehr die Rektorin bemühen, da wär ich auf der Polizei und würde die Frau wegen übler Nachrede und Beleidigung anzeigen.
LG Inge
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Ein paar Dinge klarstellen - Dori70 23.03.09, 17:40
- Re: Ein paar Dinge klarstellen - IngeA 23.03.09, 18:22
- Re: @IngeA - montpelle 23.03.09, 18:26
- Re: Ein paar Dinge klarstellen - Steinlaus 23.03.09, 19:38
- war ja klar dass das zum Unruhe stiften verwendet wird... - hormoni 24.03.09, 9:36
- Re: Ein paar Dinge klarstellen - MamaMalZwei 24.03.09, 10:01
- Re: Ein paar Dinge klarstellen - IngeA 23.03.09, 18:22
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Nissen im Haar
Mitgeben oder nicht? 1 bleibt 1
Schriftlichen Ausdruck lernen?
Geschichtsexperten hier? Frage zu den Wikingern....
Kinderwecker der nicht laut tickt?
Scout Easy 2
HILFE - SCHNELLE ANTWORT ! eventuell Bindehautentzündung - darf man dann schwimm
Mit schwierigem sozialverhalten aufs gym?
Rechtschreibfrage
Was sollten Schulkinder können?
Mitgeben oder nicht? 1 bleibt 1
Schriftlichen Ausdruck lernen?
Geschichtsexperten hier? Frage zu den Wikingern....
Kinderwecker der nicht laut tickt?
Scout Easy 2
HILFE - SCHNELLE ANTWORT ! eventuell Bindehautentzündung - darf man dann schwimm
Mit schwierigem sozialverhalten aufs gym?
Rechtschreibfrage
Was sollten Schulkinder können?