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Geschrieben von Trini am 07.04.2008, 12:53 Uhr

Beitrag hochhol: @ Henni , rechtliche Frage

Wie oft dürfen solche zusätlichen Pflichtveranstaltungen denn angesetzt werden?????

Da gibt es ganz sicher eine Beschränkung.

Darf eine solche Pflichtveranstaltung wirklich andernorts angesetzt werden, ohne dass sich der Veranstalter um den Transport kümmert???

Unsere "Schulauswahl" zum Waldlauf (Gymnasium) ist selbstredend GEMEINSAM mit dem (Linien-)Bus da hin gefahren.
Und zum Baltic-Skating hat die Klassenlehrerin (Grundschule) die Fahrgemeinschaften organisiert.
Die Kinder wurden nicht einfach an den Ort des Geschehens beordert.

Trini

 
2 Antworten:

Re: Beitrag hochhol: @ Henni , rechtliche Frage

Antwort von Henni am 07.04.2008, 14:14 Uhr

Hallo

das weiß ich ehrlich gesagt nciht, liegt sicher auch im pädagogischen ermessen... glaube nciht dass es geregelt ist. Ist ja auch cniht geregelt wie oft wir Lehrer das machen müssen...


Zur Beförderung: ja, das ist ne Sauerrei udn genaus daran würde ich dann auch eine Abmeldung meines Kindes festmachen. Der Lehrer MUSS sich um die Beförderugn kümmern wenn es ne Schulveranstaltung ist, denn dann ist der weg dorthin auch versichert etc.

NEin, ihc glaube nicht dass alle Lehrer erwarten, dass ein Elternteil immer zuhause ist, denn in der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Lehrer weiblich und berufstätig und ihre Männer auch berufstätig. Das Problem ist also auch uns Lehrern bekannt. Nur dem einen in diesem Fall wohl nciht mehr bewusst.

Also: DA würde ich dem herren auch ans Bein pinkeln, wenngelich ich bei meinen Schülern morgen nachmittag auch erwarte, dass sie die Anfahrt selbst organisieren..ist aber im Schulort und die auswärtigen haben eine Buskarte.

LG Henni

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Re: Beitrag hochhol: @ Henni , rechtliche Frage

Antwort von like am 07.04.2008, 15:49 Uhr

Bei uns hat sich das jetzt insoweit geklärt, dass die Elternvertreterin mal konkret nachgefragt hat. Die Proben sind Pflicht, wobei das mit der Probe am Abend wohl von den Schülern missverstanden wurde - die wird vormittags durchgeführt und es sollen sich Eltern zum Fahren bereiterklären. Fahren werde ich sicher niemand - aus Zeitmangel in der Woche - aber da geht er dann selbstverständlich mit, wenn denn genug fahrende Mütter da sind.
Das Konzert ist NICHT Pflicht, auch wenn der Musiklehrer es den Kindern so gesagt hat, damit überhaupt wer kommt (bisschen schwach, find ich). Da soll mein Sohn sich jetzt einfach die Proben anschaun und dann selber entscheiden - wenn er möchte, werde ich eben schaun, dass ich´s irgendwie auf die Reihe kriege mit dem Abend.

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