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Geschrieben von like am 03.04.2008, 21:36 Uhr

@ Lehrer - was gehört zur Schulpflicht?

Mein Sohn (Kl, 5 Gym) kam heute nach Hause und erzählte, sie müssten vom Musiklehrer aus singend an einem Konzert mitwirken. Dazu müssten sie zweimal in einer an sich freien 6. Stunde dableiben zum Proben, einmal abends an den Aufführungsort kommen zum Proben (von uns mind. 15 km entfernt - an dem Abend hätte er eigentlich letztes Training vor einer Taekwondo-Prüfung - Gitarren-Unterricht müssten wir dann wohl auch ausfallen lassen, da es zeitlich sonst zu kanpp wird an diesem abend), und dann Donnerstag abends 19 Uhr dort sein zur Aufführung - keine Ahnung, wann das aus ist und die Kid´s dann endlich ins Bett kommen - Freitag ist Wecken wie immer um 6.30 Uhr. Mir ist das alles zu viel (zumal in der Woche auch noch Konfirmation des Großen ansteht) und ihm auch (er hat eh schon 2 mal Mittagschule und Hausis in Massen) und ich frage mich, ob sowas wirllich PFLICHT sein kann (so hat sich der Lehrer nämlich geäußert). Ich hab keine große Lust, mit dem Lehrer in Kontakt zu treten um die Sache zu klären (der Lehrer ist bei den Schülern recht unbeliebt und total abgehoben in seinen Sphären - es gibt ja schließlich am Gym kein wichtigeres Fach als Musik) und denke, mein Sohn wird einfach nicht erscheinen - oder soll ich ihm gleich eine Entschuldigung schreiben bzw. braucht er das überhaupt??

 
11 Antworten:

Habt Ihr keinen Elternbeirat???

Antwort von Trini am 04.04.2008, 7:50 Uhr

Anrufen, klären lassen!!

Bei uns war es so, dass der Adventsbasar an einem Freitag Nachmittg Pflichtveranstaltung war. Wurde uns aber auf dem Elternabend auch so meitgeteilt (und dann nochmal schriftlich - von der Klassenleiterin) und es musste schriftlich um Freistellung gebeten werden.

Singen muss bei uns nur der Chor.

Ansonsten klingt mir der Aufwand aber gar nicht soooooooo schlimm.
Das letzte Training vor der Gürtelprüfung ist keine Kartastrophe, wenn Dein Sohn sonst regelmäßig da war.
Ist meinen beiden Judo-Kiddies im Dezember auch so gegangen.
Die Halle war dauernd geschlossen wegen irgendwelcher Weihnachtsfeiern. Das Extratraining für die Prüfung konnten sie aber nicht wahrnehmen, weil es das einzige turnierfreie Wochenende im Dezember war und wir weggefahren sind. Sie haben trotzdem ihre Prüfungen bestanden.

Ich würde das Problem über die Klassenleitung klären. Wenn es Pflicht ist, musst Du den Freistellungsantrag gut begründen.

Trini

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Re: @ Lehrer - was gehört zur Schulpflicht?

Antwort von Eleanamami am 04.04.2008, 10:47 Uhr

Also ich finde es merkwürdig, dass es nicht mit euch als Eltern abgesprochen wurde...Ich habe ein Musical einstudiert und brauchte auch zusätzliche Zeit. Das habe ich ganz konkret mit den Eltern abgestimmt. Ich kann doch nicht über die " Familienzeit" einfach verfügen!

Wenn es in eure Familienorganisation nicht rein passt, würde ich es als Eltern dem Lehrer schriftlich mitteilen.

LG

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Der Schulchor unserer GS konnte im letzten Jahr...

Antwort von Trini am 04.04.2008, 10:52 Uhr

an einer Wochenendveranstaltung im Ort nicht teilnahmen, weil zu viele Kinder nicht gekonnt hätten.

Ich weiß aber nicht, ob es ein Zeitmaß für Pflichtveranstaltungen zu "außergewöhnlichen Zeiten" gibt. Und ob dieses Maß an weiterführenden Schulen höher ist.

Die Klassenfahrt verfügt auch über Familienzeit. Da fällt für meinen Großen Reiten, Judo und Gitarre aus.

Trini

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Re: @ Lehrer - was gehört zur Schulpflicht?

Antwort von tinai am 04.04.2008, 11:20 Uhr

An unserer Schule war Schulchor oder -orchester Pflicht für die Kinder, die den Musikzug (statt dritter Fremdsprache, aber schon ab 5. Klasse) gewählt hatten (Gymnasium), das ist an der Schule heute noch so.

Wie dsa generell ist, weiß ich nicht. Grundsätzlcih finde ich es wunderbar, wenn Musiklehrer ihr Fach ernst nehmen, denn Musik wird so oft so sträflich vernachlässigt.

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Danke!

Antwort von like am 04.04.2008, 11:45 Uhr

Er ist nicht im Chor o.ä. Habe den Eindruck, da im Chor zu wenig Kinder sind, will der Lehrer die Aufführung eben als Pflichtveranstaltung für alle Schüler darstellen bzw. auffüllen. Was Schriftliches haben wir nicht, war auch nicht angesprochen im Elternabend.
Und ich persönlich finde es eben schon viel - wenn man wie ich 3 Kinder hat mit mindestens je 4 außerschulischen Terminen nachmittags/ abends und dann in einer Woche eh schon Gürtelprüfungen für alle 3 sowie Konfirmation ansteht mit entsprechenden Zusatz- und Probeterminen, dann muss das nicht auch noch sein. (Normales Programm mit Hausis und 1 - 2 Klassenarbeiten pro Kind und Woche läuft ja auch noch "so nebenher"). Ich wart jetzt mal, ob er heute was Neues weiß, schließ mich dann evtl. mal mit dem Elternsprecher kurz oder schreib wie von Eleanamami vorgeschlagen einen kurzen begründeten Brief an den Lehrer.

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Ist Pflicht!

Antwort von Henni am 04.04.2008, 13:04 Uhr

Hallo

also: wenn der Lehrer es als Schulveranstaltung deklariert, dann IST es Pflicht. Ich verdonnere meine Schüler auch grad am Dienstag von 15- 18 Uhr zum Kuchenverkaufen. ABER: wir haben das vorher mehrheitlich besprochen dass wir das machen und nun müssen alle mit. Genauso mache ich es auch bei anderen außerunterrichtlichen Dingen, aber man kann es auch einfach "anordnen" als Lehrer, was dann wie bei dir nciht gut ankommt.

Aber: wenn dir das zu anstrengend ist (ich finde es persönlcih ne tolle Sache) dann kannst du natürlich darum bitten, dass dein Kind nciht teilnehmen muss. Das wird der Lehrer dann sicher akzetieren.

Es ist sicher wie bei meinen: erst finde die Idee alle großartig (ICH muss ja nun auch extra zum Kuchenverkauf dorthin udn hätte AUCH frei) , dann werden sie zum helfen eingeteilt und DANN schreit die Hälfte: HACH, da kann ich nciht, ich habe Hndballtraining etc. DANN werde cih AUCH sauer, denn ICH lasse ja auch meine Sachen sausen. versteht du? und DANN hau ihc auch auf den Tisch und verdonnere ALLE dazu zu kommen. wer dann nciht kommt MUSS schriftlich entschuldigt werden.

Aber: in diesem falle finde cih es toll was da gemacht wird! Ich würde meinen Sohn da hinschicken.

LG HEnni

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Hab jetzt auf Falk mal nachrechnen lassen

Antwort von like am 04.04.2008, 13:22 Uhr

..einfach sind es 28 km zum Aufführungsort. D.h. ich fahre mit der Probe am Tag vorher insgesamt knapp 120 km für die Angelegenheit und sitze schon mal 2 h im Auto...

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Re: Hab jetzt auf Falk mal nachrechnen lassen

Antwort von Ebba am 04.04.2008, 16:54 Uhr

Könnt Ihr nicht mit ein paar Müttern eine Fahrgemeinschaft gründen? 4 Kinder bekommt man doch eigentlich in jedem Auto unter, das bedeutet dann 1 Fahrt/ Familie, wenn man nicht warten möchte bis die Probe/das Konzert beendet ist. Wenn jemand bereit ist vor Ort zu bleiben, dann sieht's sogar noch besser aus. Vielleicht findest Du jemanden der Deinen Sohn mitnimmt (sprich mal den Musiklehrer an. :-) ) und Du kannst Dich in der Zeit um die Vorbereitung der Konfirmation u.ä. kümmern.
Liebe Grüße
Ebba *die im Gegensatz zu andern hier derartige zusätzliche außerhalb der Unterrichtszeit liegende schulische Pflichtveranstaltungen nicht schön findet sonder nur lästig*

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Re: @ Lehrer - was gehört zur Schulpflicht?

Antwort von schnecke71 am 04.04.2008, 19:44 Uhr

Ist es eine Schulveranstaltung, dann ist es Pflicht.
Bei uns war es diese Woche ähnlich - zusätzliche Zeit fürs Konzert. Es ist aber ein wirklich schönes Gefühl für die Kinder, wenn es dann gut geht und der Applaus kommt...das gibt ihnen wirklich viel. Zumindest unseren Kindern. Daher würd ich da auch nicht absagen

Für uns persönlich ist es auch immer etwas schwierig - mein Mann muss dann früher von der Arbeit kommen, damit ich weg kann und die Kleine normal schlafen gehen kann. Aber egal - solche Aktionen kommen nicht wöchentlich und auch 1x später schlafen (wir sind sonst sehr konsequent um 20 Uhr - Licht aus) wird mit dem Erfolg echt gerechtfertigt.

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Re: @ Lehrer - was gehört zur Schulpflicht?

Antwort von sonnenschein 110 am 05.04.2008, 13:35 Uhr

Ich würd ihn entschuldigen.

Dazu muss ich sagen, das ich das Gefühl habe, die Lehrer denken in jeder Familie ist mindestens 1 Person nicht berufstätig.
Meine Kinder müssen nachmittags bis 17 Uhr in Hort oder Kiga betreut werden. Danach werden die Hausaufgaben kontrolliert die im Hort gemacht wurden, ich schau die Hefte durch ob was unterschrieben oder geübt werden muss. Dann gibts Abendbrot und dann gehts ins Bett.
Für außerschulisches hab ich gar keine Zeit, keine AG, kein Verein, wann soll ich das machen ??

Singen auf einer Bühne wäre schonmal das schlimmste was es gibt für meinen Sohn. Der singt zwar gern, aber nicht im Chor und schon gar nicht vor vielen Leuten.Nur damit er dort in der letzten Reihe steht und einfach nur da ist, würd ich den da nicht mit schicken.
Natürlich wird aus sowas ein Pflichtprogramm gemacht, weil sonst möglicherweise kaum einer mitgeht.
So war es doch bei uns früher auch, alles was freiwillig war, wurde nur mäßig besucht.
Man kann auch nicht erwarten,das die ganze Klasse Zeit hat.
Sicher bin ich auch flexibel, aber nur weil mein Kind mit der Schule zum
singen muss, kann ich mir nicht frei nehmen - ist eh schwer möglich, aber dafür sicher nicht. Solche Notfallsituationen muss ich mir für Krankheit...aufheben, aber nicht wegen so larifari. Dann soll sich der Lehrer um eine Beförderung kümmern, wenn er sowas schon organisiert.

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@ Henni - eine rechtliche Frage

Antwort von Trini am 07.04.2008, 7:54 Uhr

Wie oft dürfen solche zusätlichen Pflichtveranstaltungen denn angesetzt werden?????

Da gibt es ganz sicher eine Beschränkung.

Darf eine solche Pflichtveransteltung wirklich andernorts angesetzt werden, ohne dass sich der Veranstalter um den Transport kümmert???

Unsere "Schulauswahl" zum Waldlauf (Gymnasium) ist selbstredend GEMEINSAM mit dem (Linien-)Bus da hin gefahren.
Und zum Baltic-Skating hat die Klassenlehrerin (Grundschule) die Fahrgemeinschaften organisiert.
Die Kinder wurden nicht einfach an den Ort des Geschehens beordert.

Trini

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