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Geschrieben von desireekk am 25.02.2010, 16:13 Uhr

Ausschluß aus einer AG *einfach so* möglich?

Hallo Zusammen,

jetzt haben wir den Salat:

Unser Sohn (4. Klasse) wurde wegen (schweren) Verhaltensfehlern heute aus der Computer-AG ausgeschlossen.
Der Lehrer (=Rektor) hat ihm mitgeteilt, das sei seine letzte Computer AG gewesen.
Mein Sohn sagt, eine Ansage/Verwarnung in den Stunden davor sei nicht erfolgt. Ich hatte auch keinerlei Information.

Frage:
Geht das? darf er das?
Zumal wir am Schulbeginn ein deutliches Schreiben (wie jedes Jahr) bekommen haben, daß die Anmeldung verbindlich ist und unterjährig keine Abmeldungen / Wechsel erfolgen können.

Bundesland Bayern.

Ich werde morgen zu ihm gehen, denn pädagogisch ist da noch einiges zu klären, aber juristisch würde ich es eben untermauern können.

Viele Grüße

Désirée
die jetzt erst Mal heimfährt und dem Soh n nochmal genau zuhören geht...

 
9 Antworten:

Re: Ausschluß aus einer AG *einfach so* möglich?

Antwort von dhana am 25.02.2010, 16:44 Uhr

Hallo,

ich denke mal, das es möglich ist, ist ja kein Pflichtunterricht.

Und der Rektor darf sogar ein Kind vom Pflichtunterricht verweisen wenn auch als letzte Massnahme.
Und ich denke mal schon, das dein Sohn des öfteren ermahnt wurde, auch wenn vielleicht nicht deutlich gesagt wurde, das er fliegt wenn er sich nicht zusammenreisst.

LG Dhana

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Re: Ausschluß aus einer AG *einfach so* möglich?

Antwort von wickiemama am 25.02.2010, 17:09 Uhr

natürlich ist das möglich. Wenn das Kind den Unterricht stört muß er durchgreifen!
die Schule darf ein Kind auch vom Pflichtunterricht ausschließen, wenn es sich dementsprechend daneben benimmt (kam bei uns auch schon vor).

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Absolut korrekt

Antwort von Henni am 25.02.2010, 17:19 Uhr

und für mihc nciht glaubhaft, dass er nicht verwarnt wurde...da würd cih mla bei Sohnemann nachhaken...es sei denn er hat einfach was gemacht, was eh völlig indiskutabel war...da muss man ja ein Schulkind nciht mehr verwarnen! Was genau hat er denn gemacht? Aber wie gesagt: AG ist freiwillig... und ein rasuschmiss hat ja mit "abmelden" etc ncihts zu tun...! Da geht es ja darum, dass die Schüler sich verindlich anmelden, damit Kurse geplant werden können (und auch Stunden genehmigt werden)...Rausschmiss ist was anderes...

Lg HEnni

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Re: Absolut korrekt

Antwort von Vio-1 am 25.02.2010, 17:39 Uhr

sorry, ich kanns nicht verstehen, wie man bei sowas auch nur im entferntesten auf den begriff "juristisch" kommen kann, und sei es nur für die erklärung.

der bub hat bockmist gebaut und wahrscheinlich nicht zu knapp und nun
hat er die rechnung und ich persönlich als mutter würde meinem lieben sohn noch ein paar takte dazu sagen, wie man sich in gruppen benimmt und was respekt, achtung und umgang miteinander angeht.

pädagogisch kann ich zu einem derart klaren lehrer eigentlich nur gratulieren, es sei denn, der rausschmiss bezog sich jetzt irgendwie auf stühlekippelei oder ähnlich alltägliche mini-blödeleien.

ich denke aber mal, das wird schon was handfesteres gewesen sein, oder?

nix für ungut, nur meine meinung!

Vio

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Re: Ausschluß aus einer AG *einfach so* möglich?

Antwort von +emfut+ am 25.02.2010, 18:23 Uhr

Da "unser" Verein ja AGs an Temis Schule anbietet, weiß ich zufällig, daß das juristisch okay ist.

Auch bei uns müssen die Kinder verbindlich für das ganze Schuljahr angemeldet werden - das brauchen wir einfach für die Planung der Gruppen und der Räume. Aber wer sich WIEDERHOLT nicht benehmen kann und die Gruppe nur stört, fliegt raus - im Interesse der anderen Kinder (und bei uns auch der Aufsichtsperson, denn das sind bei uns ehrenamtliche HelferInnen - aber da würde ich bei einem Lehrer doch etwas höhere Maßstäbe ansetzen).

Wir machen die AG jetzt im 4. Jahr - wir mußten schon das eine oder andere Mal einen Störenfried für die Dauer eines Tages ausschließen - das ist immer dier erste Maßnahme. Erst, wenn ein Kind mehrfach so gestört hat, daß es aus der Stunde rausflog, wird es komplett ausgeschlossen - das kam bisher ein Mal vor.

Wobei: Der "Störenfried" darf nicht einfach nach Hause geschickt werden - es sei denn, die Erziehungsberechtigten haben dem zugestimmt. Andernfalls ist das eine Verletzung der Aufsichtspflicht - schließlich hat der Veranstalter der AG für die Dauer der AG die Aufsichtspflicht übernommen. Wir haben die Option, die Störenfriede im Hort zu "parken", bis sie abgeholt werden.

Pädagogisch kann man so aus der Ferne natürlich nichts dazu sagen. Das mag angemessen oder unangemessen gewesen sein.
Aber juristisch ist das möglich.

Hake mal nach, wie die Vorgeschichte lautet.

Gruß,
Elisabeth.

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Danke erst Mal....

Antwort von desireekk am 25.02.2010, 20:33 Uhr

Danke erst mal...

Ich werde morgen Früh noch kurz das Schulamt befragen.

Fakt ist:

Ich wusste NICHTS von irgendeinem Fehlverhalten, habe den Herrn erst Anfang/Mitte Feb. gesprochen.
Danach war 1 Woche Ferien.
Bis dahin war anscheinend nichts, was mir gegenüber erwähnenswert gewesen wäre.

Ich sehe es so:
- Wenn es ein wiederholtes Fehlverhalten war, das nun zum Ausschluß führte, dann erwarte ich vorher einen Hinweis um hier mit der Schule gemeinsam dem Kind den richtigen Weg weisen zu können.
- Wenn es die erste Entgleisung war (die doch nicht verbal erfolgte, sondern er benannten eine Datei mit Wi...er vor 3 Wochen und hat sie heute seinem Kumpel geschickt) dann denke ich, daß dies wiederum NICHT zum Ausschluß führen sollte.

Nunja, ich erwarte morgen Klärung, wir werden sehen wie das Gespräch läuft.

Ich nehme meinen Sohn nicht kritiklos in Schutz, wir hatten hier eine gute Klärung.
Zumal er mir bis jetzt den Inhalt/Sinn der verwendeten Wortes nicht erklären kann.
Wir haben nochmals geklärt, dass es brandgefährlich ist, Worte zu verwenden, die man nicht kennt.

Von einem versierten Pädagogen erwarte ich eine andere Reaktion...

Viele Grüße

Désirée

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Na, so harmlos war das?

Antwort von like am 25.02.2010, 21:30 Uhr

denk mir manchmal, Grundschullehrer sollten mal ne Zeitlang in 7. / 8. / 9. Klassen unterrichten, dass wären sie wieder realitätstauglich.
Würden sie dort die Kids wegen solcher Dinge rausschmeißen, müssten sie bald vor leeren Zimmern unterrichten.....

Kann natürlich auch sein, das war nur das Tüpfelchen auf dem I, dann sieht die Sache anders aus.

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Re: Na, so harmlos war das?

Antwort von desireekk am 25.02.2010, 22:24 Uhr

So scheint es gewesen zu sein,

zwei andere Kinder haben es mir auch so erzählt...

Dabei ist eines davon meinem Sohn eher nicht wohlgesonnen und neigt zum "Petzen"...

Nunja, ich werde morgen sehen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Absolut korrekt?

Antwort von Florant am 26.02.2010, 10:31 Uhr

Wie willst Du denn aus der Ferne beurteilen, ob die Maßnahme des Lehrers absolut korrekt war?! Du kennst weder das Kind noch die Mutter und schon gar nicht den Lehrer. Und gerade bei Grundschullehrern sind mir schon so einige besonders pädagogische Exemplare über den Weg gelaufen. Da reicht eine Hand für Beispiele nicht aus. Gerade Grundschullehrer neigen zur Selbstüberschätzung. Sie sollten mal ab und zu an oberen Klassen unterrichten und dort ihre Erziehungsmethoden ausprobieren (mehr ist es ja nicht im theoretischen Fach Pädagogik). Sie bekämen entsprechendes Feedback, was mal wieder runterholt vom Ross. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass hier eine Mutter postet, wenn sie nur ahnt, das dass eigene Kind großen Mist gebaut hat. .......Ziemlich selbstgefällige Antwort, find ich. Grüße

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