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Geschrieben von Maus_2012 am 04.02.2012, 16:53 Uhr

Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Bei einem Frühchen gibts eine Mutterschutz-Verlängerung und da behält man auch die theoretisch verlorenen Wochen. So dass man insgesamt länger zu Hause bleibt, als bei einem am bzw. um den ET geborenen Kind.

Deine Überlegungen stimmen... wenn du also theoretisch 2 Wochen nach ET entbindest, bekommst du diese 2 Wochen Mutterschutz "geschenkt". Bei 2 Wochen vor ET werden die allerdings "geklaut". Nur wenns offiziell als Frühchen gilt, bekommt man die ersetzt. Ein Frühchen ist es aber nur, wenn es vor der vollendeten 37. SSW geboren wird.

Ich bekomme evtl. im September einen KS und den werde ich nicht vor ET machen lassen, wenn das nicht zwingend notwendig ist. Nicht wegen dem Mutterschutz... da hab ich eh nichts von, weil ich nicht arbeiten gehe. Aber allein schon fürs Kind... jeder Tag im Bauch der Mutter ist gut und eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen... das hat die NAtur so vorgesehen. Warum sollte man sie dann "grundlos" früher beenden. Bei 2 oder 3 Tagen würde ich nichts sagen... aber eine Woche muss nicht sein. Ich werde diesen Termin auch nicht monatelang im voraus planen, da ich a) lieber spontan entbinden möchte, was aber nach 2 vorangegangen KS nicht ganz so einfach ist und b) ist im KH so oder so immer ein OP-Team da und ein KS kann von jetzt auf gleich gemacht werden. Also reicht es theoretisch, wenn man am ET entscheidet, was gemacht wird. So war es bei meiner letzten Schwangerschaft. Da war ich am ET im KH, es wurde US gemacht und das kind nochmal ausgemessen und da war es am Ende so, dass man mir zum erneuten KS riet. Ich konnte dann gleich am nächsten morgen um 8 Uhr in den OP! So in der Art würde ich das diesesmal gerne wieder machen, wenn doch ein KS erforderlich ist. Aber man weiß ja nie, wie sich die Schwangerschaft entwickelt, ob vllt. doch vorher irgendwelche Komplikationen auftreten usw.

LG, Andrea

 
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