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Geschrieben von magistra am 04.02.2012, 16:13 Uhr

Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Nun werde ich im Mai ja meinen 3. KS bekommen, aber da die beiden ersten nicht geplant waren, war ich jeweils ziemlich weit über ET.

Diesmal wird es ein geplanter KS und die Frauenärztin meint, dass sie eine Woche vor ET vorschlägt. Diese Woche geht mir dann vom Mutterschutz ab, oder?
Mir ist natürlich klar, dass das ein sehr geringer Grund sein sollte, aber wenn es vorher keine medizinische Notwendigkeit gibt, sehe ich auch nicht so richtig ein, warum ich eine Woche früher wieder in die Arbeit gehen soll (ich nehme keine Elternzeit). Stimmen meine Überlegungen oder wird die Woche hinten drangehängt? Das wäre ja zu schön.

 
8 Antworten:

Re: Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Antwort von Charly0815 am 04.02.2012, 16:28 Uhr

Hallo!

Mein Sohn wurde seinerzeit als Frühchen geboren und ich bekam die sechs Wochen Mutterschutz, die mir vor der Geburt gefehlt haben hinten dran gehängt, plus drei zusätzliche Wochen für das Frühchen (die wirst Du nun natürlich eine Woche vor ET nicht bekommen!). Damit war ich dann NACH der Geburt 17 Wochen im Mutterschutz, ehe ich wieder arbeiten ging. Du musst nur rechtzeitig den Antrag stellen nach der Geburt, die genaue Frist weiß ich nicht mehr, kannst Du aber bei der KK erfragen!
Schon rein des Geldes wegen interessant, denn im Muschutz bekommst Du ja 100% Deines Gehaltes, Elterngeld sind ja nur 67%.
Alles Gute!!!

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Re: Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Antwort von Maus_2012 am 04.02.2012, 16:53 Uhr

Bei einem Frühchen gibts eine Mutterschutz-Verlängerung und da behält man auch die theoretisch verlorenen Wochen. So dass man insgesamt länger zu Hause bleibt, als bei einem am bzw. um den ET geborenen Kind.

Deine Überlegungen stimmen... wenn du also theoretisch 2 Wochen nach ET entbindest, bekommst du diese 2 Wochen Mutterschutz "geschenkt". Bei 2 Wochen vor ET werden die allerdings "geklaut". Nur wenns offiziell als Frühchen gilt, bekommt man die ersetzt. Ein Frühchen ist es aber nur, wenn es vor der vollendeten 37. SSW geboren wird.

Ich bekomme evtl. im September einen KS und den werde ich nicht vor ET machen lassen, wenn das nicht zwingend notwendig ist. Nicht wegen dem Mutterschutz... da hab ich eh nichts von, weil ich nicht arbeiten gehe. Aber allein schon fürs Kind... jeder Tag im Bauch der Mutter ist gut und eine Schwangerschaft dauert 40 Wochen... das hat die NAtur so vorgesehen. Warum sollte man sie dann "grundlos" früher beenden. Bei 2 oder 3 Tagen würde ich nichts sagen... aber eine Woche muss nicht sein. Ich werde diesen Termin auch nicht monatelang im voraus planen, da ich a) lieber spontan entbinden möchte, was aber nach 2 vorangegangen KS nicht ganz so einfach ist und b) ist im KH so oder so immer ein OP-Team da und ein KS kann von jetzt auf gleich gemacht werden. Also reicht es theoretisch, wenn man am ET entscheidet, was gemacht wird. So war es bei meiner letzten Schwangerschaft. Da war ich am ET im KH, es wurde US gemacht und das kind nochmal ausgemessen und da war es am Ende so, dass man mir zum erneuten KS riet. Ich konnte dann gleich am nächsten morgen um 8 Uhr in den OP! So in der Art würde ich das diesesmal gerne wieder machen, wenn doch ein KS erforderlich ist. Aber man weiß ja nie, wie sich die Schwangerschaft entwickelt, ob vllt. doch vorher irgendwelche Komplikationen auftreten usw.

LG, Andrea

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Re: Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Antwort von Madeleine135 am 04.02.2012, 16:57 Uhr

Ich hatte 2 geplante KS und bei 38+5 und habe nie eine Woche hinterher geschenkt bekommen .... tja, vieleicht hätte ich mich auch nur informieren müßen.
Aber bei Kindern die bei 37+3 spontan kommen, gibt es ja auch keine Muschuwochen hintendran (oder???)

Frag am besten mal bei einer Krankenkasse nach

LG die M

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Re: Wenn ich eine Woche vor Termin einen KS habe geht mir das dann vom Mutterschutz ab?

Antwort von Lina_100 am 04.02.2012, 17:13 Uhr

Hallo,

Keine Sorge, die Woche wird hinten dran gehängt. Sie mal ins MuSchG, das ist glaube in 14 geregelt.

VG

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*grübel*

Antwort von magistra am 04.02.2012, 18:10 Uhr

Aus dem Gesetzestext werde ich nicht recht schlau. Ich bekomme ja gar kein Mutterschaftsgeld, da mein Gehalt als Beamtin einfach weiterbezahlt wird.

Naja, wahrscheinlich sollte ich mich nicht so haben. Bei den beiden Geburten davor habe ich ja jeweils eine Woche geschenkt bekommen :-).

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Re: *grübel*

Antwort von Lina_100 am 04.02.2012, 20:51 Uhr

Die Regelung gilt doch über die für Sie (Bund, Land oder Kommune) entsprechende Verordnung entsprechend.

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Re: es geht nichts verloren

Antwort von Julie am 04.02.2012, 21:30 Uhr

Hallo magistra,

es ist ganz einfach:
Wenn deine Gyn den Geburtstermin nicht neu (und dann eine Woche früher) bescheinigt (aus das gibt es, habe ich schon öfter gehört) gehst du ganz normal sechs Wochen vor dem jetzt errechneten Termin in den Mutterschutz.
Wenn dein Kind aber eine Woche VOR dem errechneten Termin zur Welt kommt (egal, ob per KS oder "normal") hast du ab dem errechneten Termin ganz normal acht Wochen MuSch zzgl. des Zeitraumes, der dir vor der Geburt "geklaut" worden ist.
Mutterschutz ist in Deutschland IMMER mindestens 14 Wochen (das ist seit 2002 so), es sei denn, es ist ein Frühchen (oder leichter als 2500 g) oder es sind Mehrlinge - dann gibts vier Wochen mehr.
Vertrau mir, ich bin Personalsachbearbeiterin und habe viel mit Mutterschutz (auch bei beamteten Lehrkräften) zu tun.......

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Danke für die Auskünfte!

Antwort von magistra am 05.02.2012, 13:43 Uhr

Herzlichen Dank, dann bin ich ja beruhigt.

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