Geschrieben von Jana04 am 27.11.2014, 21:57 Uhr |
weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers.
Hallo,
meine neue Einstufung für die Kfz-vers habe ich Mitte Oktober per Mail erhalten.
Nun wollte ich doch kündigen und lese dort ganz klein in der neuen Berechnung, dass eine Kündigung nur innerhalb eines Monats ab Erhalt der Neueinstufung möglich ist. Eigentlich ist doch bei Verträgen, die bis zum 31.12. laufen, immer der 30.11.
Ich halte mich nun an die Frist mit 30.11., oder? Wollte heute abend faxen, aber nun???
Danke und VG
Jana
Re: weil hier mehr los ist - Kündigungsfrist Kfz-Vers.
Antwort von Franke am 27.11.2014, 22:19 Uhr
http://www.kfz.net/ratgeber/kfz-versicherung/kuendigen/
"Kfz – Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zur Jahres-Hauptfälligkeit gekündigt werden. Die Hauptfälligkeit ist bei über 80% der Verträge der 01.01. eines Jahres. Die Kündigung muss in diesen Fällen bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein."
Und außerdem innerhalb eines Monats nach bestimmten Ereignissen.
Meiner :-)))))
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