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Geschrieben von Gustavinchen am 18.08.2017, 13:02 Uhr

Verhaltensbedingte Kündigung bei Schwangeren

Auch Schwangere sind unter bestimmten Umständen kündbar - z.B. ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Wenn also der MDK zu dem Ergebnis käme, dass die gesundheitlichen Probleme nur vorgetäuscht sind, kann durchaus gekündigt werden, da es sich dann um einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers handeln würde. Allerdings halte ich das für ausgesprochen unwahrscheinlich, da es sich um ganz typische Schwangerschaftsbeschwerden handelt. Letztlich wird in einem solchen Fall wohl nur eine Befragung vom MDK durchgeführt. Wenn die Angaben plausibel sind, dann teilt der MDK der Arbeitgeberin nur mit, dass die Arbeitsunfähigkeit wohl tatsächlich besteht. Du musst Dir da meines Erachtens keine Sorgen machen.

 
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