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Geschrieben von Imanila am 18.08.2017, 12:33 Uhr

Schwanger zum MDK

Hallo ihr Lieben
Ich bin schon zwei Wochen krankgeschrieben, wegen starker Übelkeit mit Erbrechen, Kreislaufprobleme und Unterleibschmerzen. Laut meiner Ärztin ganz übliche Beschwerden in der Schwangerschaft. Da meine Chefin alles versucht um mich loszuwerden, habe ich nun auch noch ein Termin beim MDK.
War dort schon einmal jemand? Wie läuft so etwas ab? Muss man irgendetwas mitbringen oder beachten? Wie werden solche Beschwerden denn kontrolliert?
Liebste Grüße

 
32 Antworten:

Re: Schwanger zum MDK

Antwort von mf4 am 18.08.2017, 12:38 Uhr

Die Chefin kann sich auf den Kopf stellen. Du bist in der Schwangerschaft nicht kündbar.
Wie man dem MD die Übelkeit beweisen soll ist mir auch ein Rätsel.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von @ntje am 18.08.2017, 12:43 Uhr

Bei mir hat schon der Gedanke an bestimmte Lebensmittel gereicht dass ich speien konnte. Wenn sie denen direkt vor die Fuesse reihert sollte das doch ein ganz guter Beweis sein.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von mf4 am 18.08.2017, 12:49 Uhr

Joar... so eine kleine Kotzprobe... quasi.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von fsw am 18.08.2017, 12:50 Uhr

Deine Frage-wie solche Dinge kontrolliert werden-klingt für mich sehr merkwürdig.Entweder es geht dir schlecht oder deine Chefin merkt,dass du "evtl." keine Lust zum Arbeiten hast.Weiß sie von der Schwangerschaft?Hmm...komisch,sorry!

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Zero am 18.08.2017, 12:52 Uhr

Du bist Schwanger und somit aktuell nicht kündbar.
Von daher kann deine Chefin sich drehen wie sie will.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von curvi0815 am 18.08.2017, 12:59 Uhr

Warum merkwürdig? Ist doch eine ganz normale Frage.

Die Chefin hat offensichtlich eine leichte Übelkeit im Sinn. Die AP hat anscheinend schlimme Übelkeit mit allem was dazu gehört. Ist ja nun wirklich nicht offensichtlich wie man Übelkeit beweisen will.

Direkt eine schlechte Arbeitsmoral zu unterstellen ist nun auch nicht nett. Du hattest sowas anscheinend in deinen Schwangerschaften nicht.

Zur AP: Ich glaube Sachen wie Kopfweh und Übelkeit kann man nicht testen oder beweisen. Da muss der MDK dir einfach glauben

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Verhaltensbedingte Kündigung bei Schwangeren

Antwort von Gustavinchen am 18.08.2017, 13:02 Uhr

Auch Schwangere sind unter bestimmten Umständen kündbar - z.B. ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Wenn also der MDK zu dem Ergebnis käme, dass die gesundheitlichen Probleme nur vorgetäuscht sind, kann durchaus gekündigt werden, da es sich dann um einen Betrug zu Lasten des Arbeitgebers handeln würde. Allerdings halte ich das für ausgesprochen unwahrscheinlich, da es sich um ganz typische Schwangerschaftsbeschwerden handelt. Letztlich wird in einem solchen Fall wohl nur eine Befragung vom MDK durchgeführt. Wenn die Angaben plausibel sind, dann teilt der MDK der Arbeitgeberin nur mit, dass die Arbeitsunfähigkeit wohl tatsächlich besteht. Du musst Dir da meines Erachtens keine Sorgen machen.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von pothi am 18.08.2017, 13:05 Uhr

Nach 14 Tagen schon zum MDK?

Find ich heftig früh ehrlich gesagt.
Weiß dein Arbeitgeber von der Schwangerschaft?

lg

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Imanila am 18.08.2017, 13:08 Uhr

Ja sie weiß davon. Weiß auch die Gründe. Nur will mich wie gesagt loswerden und versucht jetzt alles. Ich wollte lediglich wissen wie so etwas abläuft. Ob man redet oder von Kopf bis Fuß untersucht wird. Ich war noch nie bei einer solchen Untersuchung. Sollte nicht merkwürdig rüber kommen. Mein Arbeitswille ist natürlich weiterhin da, wenn die Gesundheit mitspielen würde. LG

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von taram am 18.08.2017, 13:10 Uhr

Wie weit bist du denn? Eine Dauerübelkeit über den 3 .Monat hinaus ist sehr wohl anhand des HCG-Wertes feststellbar

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Imanila am 18.08.2017, 13:10 Uhr

Ja sehe ich auch so.. und ja sie weiß davon. Sie will mich einfach nur loswerden

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Imanila am 18.08.2017, 13:13 Uhr

Bin in der 9 SSW

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von pothi am 18.08.2017, 13:15 Uhr

Es wird ein Gespräch stattfinden und auch paar Untersuchungen, aber lass dich nicht verunsichern.

lg

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von taram am 18.08.2017, 13:15 Uhr

Ok, Übelkeit bis Anfang 13. Woche total normal...
Vielleicht mal Infos einholen, ob das vom AG überhaupt korrekt ist, dich so früh zum MDK zu schicken

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Taram, das hab ich auch gedacht... OT

Antwort von pothi am 18.08.2017, 13:16 Uhr

.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Gustavinchen am 18.08.2017, 13:20 Uhr

Es gibt keine Vorgaben, ab wann der Arbeitgeber den MDK einschalten kann. Er kann das theoretisch am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit machen, wenn er den Verdacht hat, dass die AU vorgetäuscht ist. Wobei ich das bei einer Schwangeren, die typische Schwangerschaftsbeschwerden hat, für völlig blödsinnig halte, aber das steht auf einem anderen Blatt.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Christine70 am 18.08.2017, 13:20 Uhr

Îch kann dir nur meine Erfahrung mit dem MDK wiederggeben, aber nicht wegen Schwangerschaft.
Sie kam zu mir ins Haus und hatte schon alle Unterlagen von meinen Ärzten. Bei dir würde da wohl ein "Gutachten" deines Frauenarztes reichen.
Untersucht haben sie mich nicht, aber ich mußte Fragen beantworten.

Schreib dir im Vorfeld genau auf, welche Beschwerden du WANN hast.

Beispiele:
- Übelkeit beim Kochen, weil du bestimmte Lebensmittel nicht riechen kannst. Hier die Lebensmittel aufschreiben
- kreislaufprobleme und wann diese auftreten
- Blutdruckwerte aufschreiben (Ich nehme an du hast ein Blutdruckmessgerät, wenn nicht solltest du dir eines zulegen)
- wieviele Stunden du dich am Tag hinlegen mußt

usw

Und auch wichtig: Schreibe auf, welche Medikamente du gegen die Übelkeit nimmst. Hoffe du hast welche bekommen, sonst werden sie dir das nicht glauben

Ansonsten werden dir nur Fragen gestellt.

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Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Mutti69 am 18.08.2017, 13:31 Uhr

Es geht nämlich nicht um die Kündigung, sondern darum, ob deine Krankmeldungen deinem tatsächlichen Gesundheitszustand entsprechen.

Wenn du auf FB z.B. schreibst, “juhu, bin schwanger, der Chef sieht mich jetzt nur noch von Hinten...wenn ich das BV reinreiche“, dann wäre das ein ausreichender Grund für den MDK zu kontrollieren. Nur weil dein Chef das verlangt, wird nicht kontrolliert. Der MDK behält sich vor, ob du untersucht wirst oder nicht u d dann muss es auch berechtigte Zweifel geben.

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Gustavinchen am 18.08.2017, 13:42 Uhr

Na ja, die Hürden sind da aber nicht allzu hoch. Als Arbeitgeber muss man nur ein kurzes Schreiben an den MDK schicken, dass man Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat und noch ein zwei Worte dazu schreiben, warum diese Zweifel bestehen. Ich habe es noch nicht erlebt, dass der MDK die Prüfung abgelehnt hat. Und da fällt einem Arbeitgeber bestimmt was ein ("Hab sie beim Einkaufen/Spazieren gesehen, sah aus wie das blühende Leben...").

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Mutti69 am 18.08.2017, 13:50 Uhr

Na, dann hat die AP ja nix zu befürchten!

Die Ärztin der AP sagt, normale Beschwerden halt...scheint ja der neue Trend zu werden, AU bei normalen Schwangerschaftsbeschwerden *grins*

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Tini_79 am 18.08.2017, 13:54 Uhr

Aber AU ist doch nicht BV?

Ist der MD für beides zuständig?

Hat/ will die AP ein BV?

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Christine70 am 18.08.2017, 13:55 Uhr

Nööö, da steht nur, daß sie krankgeschrieben ist und ihre Ärztin meinte, das sind ganz normale Beschwerden.

Also kein BV

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Mutti69 am 18.08.2017, 13:55 Uhr

Das war ein Beispiel

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Gustavinchen am 18.08.2017, 14:06 Uhr

Das kann ich nicht beurteilen. Ich war während der Schwangerschaft noch selbständig, krank sein war nicht drin, egal wie elend es mir ging. Zum Glück hatte ich nicht so mit Übelkeit zu kämpfen. Aber ich muss sagen, dass es mir persönlich lieber wäre, wenn eine Arbeitnehmerin eine Weile zu Hause bleibt, als dass sie meinen Kunden (oder mir) vor die Füße reihert.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Jerrymaus am 18.08.2017, 14:17 Uhr

Keine angst.
Mitbringen musst du nichts.die Unterlagen werden angefordert.
Das ist eine etwas ausführliche ärztliche Befragung /Untersuchung.

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Re: Verhaltensbedingte Kündigung bei Schwangeren

Antwort von Zero am 18.08.2017, 14:45 Uhr

Eine ehemalige Mitarbeiterin vom Chef meines Mannes hat vorgetäuscht - konnte trotzdem nicht gekündigt werden.

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von taram am 18.08.2017, 15:46 Uhr

Mir war genau bis zum 1. Tag der 13. Woche so übel, arbeiten wäre nicht möglich gewesen. Danach bis Ende der Schwangerschaft wäre kein Problem gewesen. Tochter war fast die ganze Schwangerschaft übel, sogar Krankenhaus und Tropf und starke Medikamente. Denke aber, weil sie so jung war

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Danyshope am 18.08.2017, 16:08 Uhr

Ich denke mal anhand de Gewichtsentwicklung. Davon ab, wenn man sich dauernd übergibt zeigt sich das auch im Rachenbereich. Auch Blutuntersuchen können IMO ein Indiz sein. Reine Übelkeit alleine dürfte ja eher keine Begründung für eine so lange AU sein, da muss man sich doch schon eher am "dauerübergeben" sein.

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Re: Das wird kein Zuckerschlecken und es scheint Anhaltspunkte zu geben, dass du türkst

Antwort von Danyshope am 18.08.2017, 16:14 Uhr

Darauf wird es wahrscheinlich hinauslaufen. Das man eben das BV schon im Vorfeld "anzweifelt" sollte das nach gereicht werden.

Ich finde schon eine AU wegen der üblichen Schwangerschafts-Übelkeit grenzwertig. Da kann ich den AG durchaus verstehen. Wenn man sich am laufenden Band übergibt - klar. Aber nur weil einem übel ist?

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Re: Verhaltensbedingte Kündigung bei Schwangeren

Antwort von Gustavinchen am 18.08.2017, 16:27 Uhr

Ungewöhnlich. Normalerweise ist das durchaus ein Kündigungsgrund (selbst bei Schwangeren). Wie hat das Arbeitsgericht denn seine Entscheidung begründet?

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von DantesEi am 18.08.2017, 16:36 Uhr

Mir geht es auch üüüüüübelst (8.ssw). Aktuell kämpfe ich mich jeden Tag hin. Meine Vorgesetzte weiß schon Bescheid und auch, dass ich da echt nur mit vielen Hausmitteln einigermaßen geradeaus gucken kann.
Bei allen anderen Kindern war ich sofort krank geschrieben.

Die haben total herzlich reagiert und wir haben nun gesagt, ich soll versuchen, bis zur 12. ssw zu kommen und mit meiner Vorgeschichte wäre es ihr lieber, ich würde mich dann schonen und nichts riskieren.

Mdk sind auch nur Menschen.

Doofe Sprüche wie: schwanger ist nicht krank, kann man sich nur bringen, wenn man nie wochenlang Magendarm hatte. Denn genauso fühl ich mich. Mir reichen in dieser Schwangerschaft optische, taktile und akustische Reize, um Übelkeit hoch zu bringen. Ich kann keine Männer riechen (mein Mann ist echt fertig ;-)) etc...
Nix geht.

Ingwertee hilft, Nausema hilft. Seabands probiere ich (hilft nicht, finde ich).
Ich kämpfe aber diesmal echt dagegen an (arbeite aber auch nur halbtags und hab zuhause 4 Kinder, wovon aber einer wie verrückt hilft, weil Ferien sind und er es gerne macht). Ich kann mittags ne halbe Stunde schlafen! Hilft auch echt gut!

Bei mir reagieren bisher eher alle erstaunt, dass ich völlig fertig bin und noch arbeite. Aber ich brauch das diesesmal!

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Re: Schwanger zum MDK

Antwort von Danyshope am 18.08.2017, 17:30 Uhr

Probiere mal Mandeln, hat mir damals gegen die Dauerübelkeit geholfen. Und ich hatte die vom positiven test bis zur Entbindung. So viel zum Thema nach der 12ten hat es sich. Allerdings stellte sich bei mir dann auch heraus das es eben keine normale Schwangerschaftsübelkeit war, ich bin schlicht und einfach dauernd unterzuckert sobald ich nicht alle 2 Std spätestens was gegessen habe. Was erst beim späten Zuckertest aufflog....

Und arbeiten half auch bei mir, es lenkte etwas ab.

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